Infektionsschutz am Arbeitsplatz: DRV fordert Freiraum für Unternehmen und Beschäftigte

Im Rahmen einer Änderung von Arbeitsschutzverordnungen fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von den Unternehmen einen besseren Schutz der Beschäftigten vor biologischen Gefahrenlagen, unter anderem epidemisch verlaufenden Erkrankungen wie Covid19. Dazu sollen Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanweisungen erstellen und alle Beschäftigten bei jeder Aktualisierung unterweisen.

„Wir befürchten, dass ein solch bürokratischer Aufwand den so wichtigen Schutz der Beschäftigten eher behindern als fördern wird“, erläutert Dr. Michael Reininger, Experte für Gefahrstoffe und Arbeitsschutz im Deutschen Raiffeisenverband (DRV). Deshalb fordert der DRV im Rahmen seiner Stellungnahme ans BMAS, diese geplante Regelung komplett zu streichen.

Das Infektionsgeschehen während der aktuellen Covid19-Pandemie zeige deutlich, dass bisher nur ein geringer Anteil an Übertragungen am Arbeitsplatz stattgefunden habe. Reininger: „Der Schutz der Gesundheit hat oberste Priorität. Indem wir Menschen schützen, bewahren wir auch die Stärke des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Nur mehr Bürokratie zu installieren, hilft niemandem. Einzig, indem Betrieben und ihren Beschäftigten ein gewisser Grad an Eigenverantwortung zugebilligt wird, können deren individuelle Voraussetzungen und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt und optimale Vorsorge getroffen werden.“

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Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,9 Mrd. Euro. Land-wirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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