Alle historischen Transaktionen sind in der Blockchain in chronologischer Reihenfolge als Datenblöcke aufgezeichnet. Da jeder Block den Hashwert seines Vorgängers enthält, soll dadurch eine entsprechende Fälschungssicherheit entstehen. Oder anders gesagt, die Fälschung von Daten in der Blockchain ist zu aufwendig.
Der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, hat kürzlich in einem Interview die Blockchain Technologie gelobt. Mit der Blockchain können zukünftig Bezahlvorgänge in der Wirtschaft vereinfacht werden. Gleichzeitig rät der Notenbanker bei Kryptowährungen nicht nur wegen der Kursschwankungen zur Vorsicht, denn diese werden weder von Staaten noch Notenbanken kontrolliert. Für die EZB schloss Draghi die Zuständigkeit sogar aus, also ist von dieser Seite weder ein Verbot noch eine Regulierung zu erwarten.
Das Interview zum Thema Blockchain mit EZB Präsident Mario Draghi wurde hier veröffentlicht: https://youtu.be/UIpdoON9Y3M
Beim Thema Kontrolle und Sicherheit kommt ein Börsenneuling ins Spiel. Die BIG Blockchain Intelligence Group (ISIN: CA08906Q1000 / CSE: BIGG) aus dem kanadischen Vancouver hat in den vergangenen Jahren Produkte für den nun entstehenden Anwendermarkt entwickelt. Fokussiert haben sich die Experten von BIG bei der Forschung und Entwicklung auf den Bereich Sicherheit, einem gerade entstehenden globalen Milliardenmarkt.
Der FinTech-Sektor ist eine große Marktchance für BIG, da es in diesem Sektor bei der Überprüfung der Akzeptanz von Kryptowährungen bei Transaktionen auf Geschwindigkeit ankommt. Mit dem Produkt ‚BitRank’ wird dieser Markt der sämtliche Akzeptanzstellen für Kryptowährungen betrifft, bedient. Das Endergebnis jeder Anfrage ist der einfach zu verstehende ‚Krypto-Score’ von BIG, genannt ‚BitRank’, den das Unternehmen mit seinem proprietären Code erstellt hat. Benutzer können eine ‚BitRank’-Suche mit einer einzelnen Adresse und ihrer API oder über die webbasierte Schnittstelle von BitRankVerified.com durchführen.
Mit einer vereinfachten Frontend-Oberfläche und entsprechender Ergebnisseite wird es Verbrauchern, Wallets, E-Commerce-Sites und Einzelhändlern ermöglicht, zu erfahren, ob eine vorgeschlagene Transaktion sicher, fragwürdig oder akzeptabel ist. Diese Auskunft basiert auf einem Ranking von Geldbörsen, die an der Transaktion beteiligt sind.
Eine wesentlich komplexere Lösung mit dem Namen ‚QLUE’ (‚Qualitative Law Enforcements Unified Edge’) bietet BIG den weltweiten Strafverfolgungsbehörden an. Die Sicherheitsbehörden stehen heute vor der dringenden Notwendigkeit weltweite Transaktionen z.B. auf der Bitcoin-Blockchain genau zu verfolgen, zu analysieren und zu überwachen. BIG‘s Produkt ‚QLUE’ ermöglicht es Ermittlern im Kampf gegen Geldwäsche, Menschenhandel, Terrorismusfinanzierung und andere Verbrechen buchstäblich das „virtuelle Geld“ zu folgen.
‚QLUE’ beinhaltet verschiedene Techniken und erweiterte Suchalgorithmen, um verdächtige Aktivitäten innerhalb von Bitcoin- und Kryptowährungstransaktionen zu erkennen. Dazu gehören verschiedene Methoden wie die Verwendung von ‚Dark Web’-Tools wie Tor. Durch die Verbindung einer Adresse mit einem bestimmten Benutzer kann ‚QLUE’ alle Transaktionen identifizieren und verfolgen, an denen diese Person teilgenommen hat.
In einem kürzlich veröffentlichen Interview mit dem CEO und Gründer von BIG, Lance Morginn, werden weitere Hintergründe zum Markt und der Technologie erläutert: https://youtu.be/wbLrAD5XvQE
BIG ist mit seinen Produkten als einer der wenigen Blockchain Unternehmen mit fertigen Lösungen bereits im Markt präsent und kann Kunden bedienen bzw. Umsätze erzielen. Laut einer Umfrage, die vom Branchenverband Bitkom in Auftrag gegeben wurde, haben vier Prozent der Bundesbürger bereits den Bitcoin benutzt. Rund 64 % der Befragten gaben an, den Begriff Bitcoin schon mal gehört zu haben. 72 % der Personen der repräsentativen Umfrage gaben jedoch an, dass kein Interesse an der Nutzung von Bitcoin besteht.
Die Aktie von BIG ging im Dezember 2017 in Kanada zum Eröffnungskurs von 1,42 CAD an die Börse. Im Rahmen des Börsengangs konnte BIG rund 20 Mio. CAD von Investoren einsammeln. Die Aktie hat in den darauf folgenden Tagen einen Höchststand bei 2,77 CAD erreicht. Mittlerweile wechseln die Aktien bei rund 1,05 CAD bzw. 0,65 EUR die Besitzer. Angesichts des Kursrückganges, der durch den Bitcoin-Crash verursacht wurde, gehört die Aktie von BIG jetzt wieder mindestens auf die Watchlist. Wir gehen davon aus, dass die Investoren zukünftig genauer bei Blockchain Unternehmen hinschauen werden, ob auch Blockchain drin ist und BIG ist mit den Produkten bereits gut positioniert.
Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kannBesonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.
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