Die Evaluierung des Gesetzes hat ergeben, dass der Frauenanteil in Aufsichtsräten erhebliche Unterschiede aufweist, je nachdem ob das Unternehmen sich eine Quote gegeben hat oder nicht. Bei Unternehmen mit Quote liegt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten bei 35 %, ohne Quote bei 22 %. In Unternehmensvorständen erreicht der Frauenanteil ohne Quote nur 10 %. „Das zeigt: Die Quote wirkt und daher muss dieses Instrument ausgeweitet werden“, so Burkert.
Die EVG fordert insbesondere, dass der Geltungsbereich des FüPoG auch auf nicht-börsennotierte Unternehmen sowie Unternehmen mit erheblicher Beteiligung des Bundes ausgeweitet wird. „Was gar nicht geht, ist, dass sich Unternehmen für den Vorstand gar keine Zielgröße geben oder 0% Frauenanteil als „Ziel“ verordnen. Das muss klar sanktioniert werden. Wenn diese Unternehmen zum Jagen getragen werden wollen, muss man dem nachkommen.“
Der EVG-Vize zeigte sich enttäuscht davon, dass innerhalb der Bundesregierung kein abgestimmtes Vorgehen entwickelt werden konnte. „Wenn das Thema jetzt nicht angegangen wird, ist es für diese Legislaturperiode erledigt. Deshalb müssen alle Gewerkschaften jetzt hier aktiv werden und Druck ausüben.“
EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
Reinhardtstr. 23
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 424390-75
Telefax: +49 (30) 424390-71
http://www.evg-online.org/
Pressestelle/Redaktion
Telefon: +49 (30) 424390-70
Fax: +49 (30) 424390-71
E-Mail: presse@evg-online.org