IHK zur EEG-Novelle: Kein großer Wurf!

Die heute (23. September) vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) bleibt aus Sicht der IHK deutlich hinter den Erwartungen zurück. Zentrale Fragestellungen seien nur halbherzig angegangen worden, andere wurden kontraproduktiv gelöst oder sogar gänzlich ausgespart.

„Wir hätten uns insgesamt mehr Mut und Entschlossenheit gewünscht, etwa um der mittelständischen Wirtschaft Investitionen in Solardächer zu erleichtern. Stattdessen bremsen weiterhin bürokratische Auflagen wie komplizierte Abgrenzungs- und Meldepflichten von Drittstrommengen oder Ausschreibungsverfahren das Engagement der Betriebe. Auch bleiben die Belastungen der Unternehmen durch die EEG-Umlage für die Eigenstromerzeugung bestehen. Dies hemmt unter anderem die Nutzung von Solarstrom für die Elektrifizierung von Fuhrparks oder die Wärmeversorgung. Kontraproduktiv ist vor allem die Umlageerhebung für Eigenversorger. Sie steht dem erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien entgegen, mit dem das für 2030 geplante 65-Prozent-Ziel erreicht werden soll.“ So kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen den heutigen Kabinettsbeschluss zum EEG 2021.

Verbesserungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung
Positiv bewertet die IHK, dass die Schwellenwerte für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) schrittweise abgesenkt werden sollen, wenn auch nur für einen Teil der Unternehmen mit hoher Stromkostenintensität. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Problem, dass die zu deckelnde EEG-Umlage für einige Unternehmen sonst paradoxerweise Strommehrkosten hervorrufen würde. Zudem wird dadurch die Gefahr abgewandt, dass industrielle Stromabnehmer coronabedingt aus der Besonderen Ausgleichsregelung herausfallen.

Deckelung der EEG-Umlage unsicher
Unverändert problematisch bleibt aus Sicht der IHK die Finanzierung des EEG. Zwar sind im Klimapaket und im Konjunkturpaket des Bundes Zuschüsse zur EEG-Finanzierung vorgesehen. Doch es ist nach wie vor offen, ob die gleichfalls beschlossene Deckelung der EEG-Umlage tatsächlich kommt. Denn die EEG-Novelle enthält hierzu keine Festlegungen. In der Praxis könnten sich also durchaus deutlich höhere EEG-Umlagen ergeben – mit allen negativen Folgen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Für die IHK ist nun auch deshalb der Zeitpunkt erreicht, an dem die Politik rasch den Einstieg in den Ausstieg aus der EEG-Förderung auf den Weg bringen sollte. „Seit langem sprechen wir uns bereits für das Auslaufen des EEG als dauerhaftes Förderinstrument aus. 20 Jahre sind genug. Denn nach einem so langen Zeitraum kann von einer für den Markteinstieg erforderlichen Technologieförderung keine Rede mehr sein – erst recht nicht angesichts der deutlich gestiegenen Anteile der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung. Wir plädieren deshalb für die Umstellung auf einen aus dem Bundeshaushalt finanzierten und im Zeitablauf abnehmenden Investitionskostenzuschuss. Damit wären die Anlagen von Anfang an direkt in den Markt integriert“, so Klingen.

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