Gefordert werden meistens folgende Informationen: Wer im eigenen Unternehmen bzw. beim Einsatz auf der Baustelle der Ersthelfer ist, wer im eigenen Unternehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist und ob ein Betriebsarzt beauftragt wurde. Des Weiteren werden Gefährdungsbeurteilungen zu den Tätigkeiten auf der Baustelle, Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe und das Tragen von Sicherheitskleidung sowie der Nachweis von Unterweisungen gefordert.
Ganz wichtig ist: Trotz SiGeKo bleiben die Unternehmer selbst verantwortlich für ihre Mitarbeiter und tragen die primäre Verkehrssicherungspflicht zur Unfallverhütung auf der Baustelle und im Betrieb.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt- und Technologie, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter 0621-18002-151 oder joerg@hwk-mannheim.de.
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