Livestreaming in Zeiten von Corona: Anzeige bis auf Weiteres ausreichend

Das vereinfachte Verfahren für Livestreams kirchlicher und kultureller Veranstaltungen ist bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bis auf weiteres möglich: Eine einfache Anzeige bei der Medienaufsicht ist grundsätzlich ausreichend. Diese nicht konkret befristete Verlängerung, auf die sich bundesweit alle Medienanstalten angesichts der andauernden Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie verständigt haben, ermöglicht der Landeszentrale eine flexible Orientierung an den entsprechenden Maßnahmen im Freistaat.

Das pragmatische Vorgehen der Landeszentrale bei der Zulassung von Streaming-Angeboten mit Sitz in Bayern hat sich in den vergangenen Monaten bewährt: Über 115 Angebote, die überwiegend die Übertragung von Gottesdiensten sowie Kulturveranstaltungen betrafen, sowie auch Sport- und Bildungsinhalte wurden der BLM seit Ende März angezeigt. So ist es gelungen, den Menschen trotz der Corona-Maßnahmen ein Stück weit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Auch das schnelle und einfache Verfahren zur Realisierung von Autokinos, die aufgrund der Corona-Krise eine Renaissance erlebt haben, unterstützte die BLM in den vergangenen Monaten: Hier ist die Übertragung des Filmtons auf einer UKW-Frequenz in die Autoradios zwar medienrechtlich unbedenklich. Dennoch muss sie bei der Landeszentrale vor der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur angezeigt werden. Zügig und ohne Kosten zu erheben, bearbeitete die BLM seit dem Frühjahr mehr als 130 solcher Anzeigen.

Alle Informationen zu Live-Streaming finden Sie hier, alles Wissenswerte zum Verfahren bei Autokinos hier.

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