Handdesinfektionsmittel: Schon geringe Mengen können zu einer Alkoholvergiftung führen

Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich der Gebrauch von Handdesinfektionsmitteln verstärkt. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis oder gründliches Händewaschen. „Handdesinfektionsmittel müssen mindestens 60% Alkohol enthalten, um das Coronavirus abzutöten. Dazu gehört z.B. Ethanol oder Isopropylalkohol. Trinkt ein kleines Kind davon, reichen bereits geringe Mengen, um bei ihm zu einer Alkoholvergiftung zu führen. Kleine Kinder sollten ein Handdesinfektionsmittel deshalb nur unter der Aufsicht eines Erwachsenen benutzen“, warnt Dr. Herman Josef Kahl, Kinder- und Jugendarzt sowie Mitglied des Expertengremiums vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Vor allem Kinder bis zu fünf Jahren neigen dazu, alles Mögliche in den Mund zu stecken und zu probieren. Eine Alkoholvergiftung kann zu einem erniedrigten Blutzucker, zu Krämpfen, zum Koma und zum Tod führen.

„Kleine Kinder entwickeln häufiger Komplikationen durch eine Alkoholvergiftung als ältere Kinder und Jugendliche. Erstere haben u.a. einen kleineren Glykogenspeicher in der Leber, was ihr Risiko für die Entwicklung einer Unterzuckerung – Hypoglykämie – erhöht. Kohlenhydrate bzw. Glukosemoleküle werden als Glykogene u.a. in der Leber gespeichert. Wenn ihr Kind von einem Handdesinfektionsmittel gekostet hat, kollabiert ist, einen Krampfanfall hat oder Atemprobleme hat, sollten Eltern den Notarzt rufen. Verwirrung, Erbrechen und Benommenheit können ebenso Anzeichen für eine Alkoholvergiftung sein“, so Dr. Kahl. Eine Stellungnahme pädiatrischer Gesellschaften vom August 2020 empfiehlt für Kinder und Jugendliche in Grundschulen und weiterführenden Schulen das Händewaschen mit Wasser und Seifenlösung und die Verwendung von Einmal-Papierhandtüchern zur Händereinigung, nicht aber Desinfektionsmittel. „Gründliches Händewaschen mit reichlich Seife ist ebenfalls effektiv im Alltag zur Vorbeugung einer Infektion“, ergänzt Dr. Kahl.

Auch nicht auf Alkohol-Basis wirkende Desinfektionsmittel können Substanzen enthalten, die giftig und/oder krebserregend sind sowie Allergien, Resistenzen und Stoffwechselstörungen auslösen können.

Weitere aktuelle Informationen rund um das Thema "Kindergesundheit" finden Sie auf der Internetseite des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) unter www.kinderaerzte-im-netz.de

Quellen:

Korioth T. Keep hand sanitizers out of children’s reach. AAP News, May 20, 2020.
https://www.aappublications.org/news/2020/05/20/parentplus052020

Mahmood A, Eqan M, Pervez S, et al. COVID-19 and frequent use of hand sanitizers; human health and environmental hazards by exposure pathways [published online ahead of print, 2020 Jun 27]. Sci Total Environ. 2020;742:140561.
https://doi.org/10.1016/j.scitotenv.2020.140561

Santos C, Kieszak S, Wang A, Law R, et al. Reported Adverse Health Effects in Children from Ingestion of Alcohol-Based Hand Sanitizers — United States, 2011–2014. MMWR 2017; 66(8):223.
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5657893/pdf/mm6608a5.pdf

Atolani O, Baker MT, Adeyemi OS, et al. COVID-19: Critical discussion on the applications and implications of chemicals in sanitizers and disinfectants. EXCLI J. 2020;19:785. Published 2020 Jun 15.
https://doi.org/10.17179/excli2020-1386

Siman A, Hübner J, Berner R, Huppertz H-i, Walger P. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines Regelbetriebs und zur Prävention von SARS-CoV-2-Ausbrüchen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung oder Schulen unter Bedingungen der Pandemie und Kozirkulation weiterer Erreger von Atemwegserkrankungen. DAKJ, 04.08.2020, S. 15, Tab.1
https://www.dakj.de/wp-content/uploads/2020/08/DAKJ-SN-Aufrechterhaltung-Regelbetrieb-Gemeinschaftseinrichtungen.pdf

WHO: Protect yourself and others from the spread COVID-19. Last updated 4 June 2020.https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public

Vo T S, Vo T T, Vo T T. Handwashing in against of coronavirus disease 2019 infection. Res Clin Med. 2020;8(1): 19.
https://doi.org/
10.34172/jrcm.2020.019

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