Benedikt Stampa, Sprecher der Deutschen Konzerthauskonferenz: „Gesundheit und Sicherheit der Zuschauer und Künstler haben für uns allerhöchste Priorität. Wir stehen im Einklang mit den aktuellen Schutzbestimmungen und sind uns der hohen Verantwortung bewusst, die wir als Kulturinstitutionen in Bezug auf die Eindämmung der Corona-Pandemie haben. Es ist indes schwer zu vermitteln, dass in einem Konzerthaus in NRW zum Beispiel 1.000 Plätze belegt werden können, während in Bayern die Theater und Konzertsäle – unabhängig von der Platzkapazität – nur maximal 200 Besucher*innen einlassen dürfen und in Baden-Württemberg bis maximal 500 Besucher*innen Einlass gewährt wird. Diese Ungleichbehandlung führt zu einer strukturellen Schieflage innerhalb der deutschen Konzertlandschaft und ist wirtschaftlich wie künstlerisch höchst problematisch.“
Marc Grandmontagne, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins: „Bei konsequenter Umsetzung der Hygienestandards, bei durchgehender Nutzung von Mund-Nasen-Schutz, bei gezielter Desinfektion und ausreichender Durchlüftung sowie Nachverfolgbarkeit der Besucher*innen sollte es möglich sein, grundsätzlich jeden zweiten Platz eines Theaters oder Konzertsaals aufgelockert zu besetzen. Die Einhaltung dieser hygienischen Bedingungen gewährleistet einen hohen Sicherheitsstandard im öffentlichen Leben verglichen mit anderen Bereichen wie öffentlicher Verkehr, Handel oder Gastronomie.“
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