"Wer zum Beispiel auf Reisen im Hotel bestohlen wird, bekommt durch die Außenversicherung den Schaden meist ersetzt. Dieser Schutz gilt sogar weltweit. Häufig ist die Summe für Schadenersatz auf zehn Prozent mit maximaler Obergrenze von 10.000 Euro begrenzt. Der Schutz besteht jedoch nur vorübergehend für drei Monate. In den meisten Fällen werden diese Summe und Zeitspanne ausreichend sein. Auch Kinder, die noch keinen eigenen Hausstand haben, sind in der Außenversicherung der Hausratversicherung mitversichert", erklärt Siegfried Karle, Präsident der GVI.
"Aufgepasst heißt es aber zum Beispiel bei einem einfachen Diebstahl – dieser ist nicht versichert. In der Regel ist nur der Einbruchdiebstahl mitversichert. Allerdings kann es bei der Hausratversicherung Erweiterungen des Versicherungsschutzes geben, wie z.B. den Trickdiebstahl. Wenn sich der Versicherungskunde jedoch mit dem Räuber anlegt und um sein Hab und Gut kämpft, dann handelt es sich um einen versicherten Raub, der auch von den Versicherern ersetzt wird. Auch beim Diebstahl durch einen Autoaufbruch zum Beispiel in einem Parkhaus, kann der Versicherungsschutz durch die Außenversicherung greifen", so Siegfried Karle.
Kostenlose Infos rund ums Thema Außenversicherung und Hausratversicherung können Interessierte bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik "Gratis" unter dem Begriff "Hausratversicherung und Einbruch" abrufen.
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.
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