Dass das bald 40 Jahre alte Gesetz angepasst werden musste, das war schon lange offensichtlich. Die Bestände geschützter Arten, insbesondere bei Wolf, Biber oder Höckerschwan haben sich in den letzten Jahren stark vermehrt, was immer öfter zu Konflikten mit der Bevölkerung, der Landwirtschaft und der Fischerei geführt hat. Das neue Jagdgesetz berücksichtigt diese Herausforderungen und bietet praktikable, sinnvolle Lösungen.
Selbstverständlich dürfen auch im neuen Jagdgesetz die Bestände der Wildtiere nicht gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Natur- Mensch- und Tierschutz werden darin gestärkt. Zudem ist vorgesehen, dass künftig durch den Biber verursachte Infrastrukturschäden bei privaten Hausbesitzern, Gemeinden, Flurgenossenschaften etc. entschädigt werden.
Die spezielle Vielfältigkeit der Berner Landwirtschaft ist auf vielen Ebenen mit dem Jagdgesetz konfrontiert. Es ist wichtig und richtig, dass das neue Jagdgesetz dem Kanton viel mehr Kompetenzen und Verantwortung zur Bestandesregulierung zuspricht. Die kantonalen Behörden kennen ihre lokalen und regionalen Verhältnisse bestens und können so ihre Verantwortung effizient und auf ihre Verhältnisse angepasst wahrnehmen.
Das revidierte Jagdgesetz bringt beste Voraussetzung, für ein gutes Miteinander von Bevölkerung, Landwirtschaft, Tourismus und den Wildtieren!
Weitere Informationen und Argumente für das revidierte Jagdgesetz finden Sie unter: https://ja-jagdgesetz.ch/
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