„Wir sind froh, dass die konkreten Förderrichtlinien nun da sind und Anträge gestellt werden können. Jetzt wissen die Betriebe, woran sie sind,“ sagt Werner Rottler, Präsident der Handwerkskammer Konstanz. Von der Ausbildungsprämie profitieren kleine und mittelständische Unternehmen, die durch die Corona-Krise deutliche Einbrüche zu verzeichnen oder Kurzarbeit angemeldet hatten. Aus Rottlers Sicht sei es nun wichtig, Betriebe und Ausbildungsinteressierte schnell zusammenzubringen, um gemeinsam in das neue Ausbildungsjahr zu starten. „Die Handwerkskammer hilft hier gerne weiter und bietet mit ihrer Online-Ausbildungsbörse auf der eigenen Website auch eine nützliche Plattform für beide Seiten“, so Rottler.
Der Kammerpräsident geht davon aus, dass nur wenige Betriebe in den Genuss der Ausbildungsprämie kommen werden, da die Hürden hoch seien. „Jeder Betrieb muss genau prüfen, ob der Grad der Betroffenheit ausreicht, um überhaupt antragsberechtig zu sein“, so Rottler. Zudem müssten die Betriebe mindestens so viele Ausbildungsplätze anbieten wie in den Vorjahren.
„Ich bin der Meinung, dass man Ausbildungsbetriebe nicht nur in der Not unterstützen sollte. Es kostet sehr viel Zeit, Kraft und Geld, einen jungen Menschen fachlich im laufenden Betrieb zu qualifizieren. Wir machen das auch gern. Aber ein genereller Zuschuss wäre ein Zeichen der Wertschätzung, würde die Betriebe in Sachen Ausbildung bei der Stange halten und somit die Zukunft unseres dualen Ausbildungssystems sichern. Und darum beneiden uns schließlich alle,“ so Rottler.
Zur Ausbildungsprämie:
Die Ausbildungsprämie fördert KMU, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.
Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag. Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.
Wichtig: Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 01.08.2020 bis 15.02.2021 beginnen.
Voraussetzungen und Antrag:
Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür gelten diese Kriterien:
- Die Beschäftigten haben in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder
- der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.
- Alle Informationen, Anträge und Ausfüllhinweise finden sich unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Das Handwerk ist mit seinen vielen kleinen und mittleren Betrieben das Herz der deutschen Wirtschaft. Zum Bezirk der Handwerkskammer Konstanz, der die Landkreise Konstanz, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Rottweil und Waldshut umfasst, gehören rund 12.500 Handwerksunternehmen mit etwa 70.000 Beschäftigten und über 4.000 Auszubildenden.
Die Handwerkskammer vertritt nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder, sondern bietet ihnen auch eine umfassende Beratung an, etwa zur Fachkräftesicherung, Aus- und Weiterbildung, Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Recht, Umweltschutz und Technologie.
Außerdem ist die Handwerkskammer ein großer Bildungsanbieter mit Bildungsakademien in Singen, Rottweil, Waldshut und Villingen sowie der gemeinsam mit der IHK betriebenen Beruflichen Bildungsstätte in Tuttlingen.
Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3
78462 Konstanz
Telefon: +49 (7531) 205-0
Telefax: +49 (7531) 205-6347
http://www.hwk-konstanz.de
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (7531) 205-347
Fax: +49 (7531) 205-6347
E-Mail: Petra.Schlitt@HWK-Konstanz.de