Dem Freistaat Bayern ist dies seit Jahren bekannt. Er drückt sich um seine Verantwortung als Aufgabenträger des Tierschutzes und überlässt es den individuellen Verhandlungen von Tierheimen mit den Gemeinden als Fundbehörden, wie die Kosten für Unterbringung, Futter, Impfungen etc. erstattet werden. Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: „Das ist nicht akzeptabel. Die Unterbringung von aufgefundenen Haustieren über einen längeren Zeitraum ist ein Gebot des Tierschutzes. Wir erwarten hier entweder eine angemessene staatliche Finanzierungsbeteiligung oder dass die Veterinäre als Tierschutzbehörden nach einigen Wochen die Fälle übernehmen. Wer sein Haustier nach zwei Wochen nicht abholt, will es loshaben und verstößt gegen das Tierschutzgesetz!“ Brandl wies darauf hin, dass der derzeit vorliegende Entwurf neuer Vollzugshinweise nicht geeignet ist, die Finanzierungsproblematik zu lösen. Der derzeitige Entwurf beschränkt sich lediglich auf eine Empfehlung von pauschalen (kostendeckenden) Sätzen nach Einwohnerzahl der Gemeinden. Brandl: „Wir erwarten, dass vor Erlass neuer Vollzugshinweise staatlicherseits eine belastbare Kostenermittlung erfolgt. Auf dieser Basis sind dann die Kosten zwischen Gemeinden und Staat fair aufzuteilen.“ Der Gemeindetag erwartet darüber hinaus bayernweit effektive Maßnahmen zum Eindämmen verwilderter Hauskatzenpopulationen.
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