Nach diesem Entwurf ist das einzige Kontrollgremium für Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes die G10-Kommission des Deutschen Bundestags. Diese wäre erst nachträglich über Aktivitäten des Inlandsgeheimdienstes zu informieren.
Die Einschnitte in den journalistischen Quellenschutz werden somit weiter vertieft, statt dringend nötige Korrekturen vorzunehmen, kritisiert das Medienbündnis. Das Bündnis fordert daher, dass die Bundesregierung ihren vielfältigen Bekenntnissen zur Presse- und Rundfunkfreiheit dadurch gerecht wird, dass der Schutz von Journalisten gestärkt und dem der Rechtsanwälte angeglichen wird.
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