„Nach einem leergefegten Markt und anfängliche Preissteigerungen von bis zu 800 Prozent sind die Preise im Zuge der COVID-19-Pandemie immer noch überdurchschnittlich hoch. Mittlerweile können wir entsprechend der Hygiene-Vorschriften sicher versorgen und tun dies auch, aber die Kostenerstattung dafür ist noch immer ungeregelt“, betont BIV-OT-Präsident Alf Reuter, der 14 Landesinnungen und über 2.500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten mit insgesamt etwa 40.000 Beschäftigten vertritt. Bereits bei der Beschaffung seien sie im Stich gelassen worden: Während die Bundesministerien den Ankauf und Import der Ausrüstung zentralisierten, wurden Sanitätshäuser von der Distribution ausgenommen und entsprechende Anforderungen abgelehnt. „Es ist nicht einzusehen, dass inzwischen nahezu alle anderen Leistungserbringer wie Ärzte oder Physiotherapeuten einen Ausgleich erhalten, wir aber nicht. Unsere Kunden und Patienten kommen mit einer Verordnung des Arztes und benötigen eine konservativ-technische Versorgung. Der größte Teil der Patientinnen und Patienten ist von körperlichen Einschränkungen betroffen. Die technische Versorgung findet immer direkt am Körper oder körpernah statt. Krankenkassen und Gesetzgeber dürfen sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Man findet keine Lösungen, wenn die besondere Versorgungssituation unter Corona für eine ganze Branche einfach ausgeblendet wird. Wir haben den Bundesgesundheitsminister bereits vor Wochen angeschrieben, bisher aber keine Antwort erhalten.“
Offener Brief: Schutzschirm aufspannen
In einem offenen Brief an das Bundesministerium für Gesundheit kritisiert der Verband zudem, dass Sanitätshäuser und orthopädie-technische Betriebe auch im sogenannten Konjunkturpaket der Bundesregierung keine unbürokratische Unterstützung erfahren. „Im Gegenteil, um bei den Krankenkassen Geld zu sparen, werden den Betrieben die zusätzlichen bürokratischen Kosten durch die Mehrwertsteuersenkung aufgebürdet“, so Reuter. „Gegenwärtig bauen die Krankenkassen gar Bedrohungsszenarien auf, die Kosteneinsparungen zu Lasten der qualitätsgesicherten Versorgung für die nächsten Jahre andeuten.“ Damit fehle für die Zukunft die flächendeckende Sicherheit für die über 20 Millionen Versorgungen von Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung mit Hilfsmitteln, die Orthopädie-Techniker jedes Jahr vornehmen.
Hilfsmittelversorgung ist als Teil der Gesundheitsversorgung systemrelevant
„Hilfsmittelversorgung darf nicht beliebig werden!“, unterstreicht der BIV-OT-Präsident. „Schon zu Beginn des Lockdowns war schnell klar, dass Sanitätshäuser im System der Gesundheitsversorgung unverzichtbar sind. In sämtlichen Landesverordnungen wurden sie daher von den Geschäftsschließungen ausgenommen.“ Weil eine solche explizite Klarstellung aber bis heute in der „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“ fehlt, wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sanitätshäuser in zahlreichen Fällen der Zugang zur Notkinderbetreuung verweigert. Jetzt sei die Politik gefragt, so Reuter – sowohl bei der Anerkennung der Hilfsmittelversorgung als systemrelevanter Bereich als auch bei der finanziellen Entlastung der Betriebe.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.
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