In der Vergangenheit haben viele Bausparkassen ihre Tarife als attraktive Sparanlage verkauft. Daher bieten einige alte Bausparverträge aus heutiger Sicht eine hohe Guthabenverzinsung, die sich oft aus einer Grundverzinsung und einer Bonuszahlung zusammensetzt. Dabei erhalten die Bausparkunden diesen Bonus meist nur unter bestimmten Bedingungen, wie dem Verzicht auf das Bauspardarlehen. Seit mehreren Jahren kündigen Bausparkassen nun frühzeitig solche Verträge, um Bonuszinsen so gering wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden.
Überschreitet der Kunde mit seinen Einzahlungen und gutgeschriebenen Basiszinsen die vertragliche Bausparsumme oder sind zehn Jahre nach Zuteilung des möglichen Bauspardarlehens vergangen, kündigt die Bausparkasse oft den Vertrag. Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB erklärt: „Der Kunde sollte also rechtzeitig, bevor der Vertrag voll bespart ist, aktiv auf das Darlehen verzichten und die Zahlung der Bonuszinsen verlangen.“
Besonders wichtig ist der Blick ins Kleingedruckte. Der VZB liegt zum Beispiel ein Fall vor, in dem die Bausparkasse sich weigert, Bonuszinsen zu zahlen, da der Verzicht auf das Darlehen laut Vertrag schon bis zum achten Vertragsjahr hätte erfolgen sollen.
Wer bereits eine Kündigung erhalten hat, sollte schnell handeln
„Bausparer sollten sich ihre Verträge und insbesondere die Allgemeinen Bausparbedingungen zur Zinszahlung genau ansehen. Auch wenn bereits eine Kündigung des Anbieters eingegangen ist, aber das Guthaben noch nicht ausgezahlt wurde, sollte der Sparer sofort tätig werden. Heißt: Aktiv auf das Darlehen verzichten und die Bonuszinsen verlangen“, so Schaarschmidt. Wer dabei Unterstützung braucht, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.
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