Streikverbot für Beamte hat Bestand

Beamte dürfen auch künftig nicht in Deutschland streiken. Vier beamtete Lehrer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten sich an Protesten oder Streiks beteiligt und dafür Diszplinarstrafen kassiert. Sie klagten sich daraufhin durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Das hatte im Januar darüber verhandelt und verkündete nun sein Urteil. Die Karlsruher Richter wiesen in ihrem Urteil die vier Verfassungsbeschwerden zurück. Die Verfassungsrichter sahen auch im Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention keinen Grund, das Beamtenrecht aufzuweichen. Die Konvention umfasst das Recht jeder Person, sich frei mit anderen zu versammeln, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten. Diese Rechte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen gesetzlich eingeschränkt werden, etwa zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zum Schutz der Freiheit anderer. Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte sei als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten und sei mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (BVerfG, Az.: 2 BvR 1738/12, 646/15, 1068/14 und 1395/13).
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