Land sendet mit Nachtragshaushalt positive Signale Richtung Aufbruch

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt das für den Nachtragshaushalt angekündigte, umfassende Maßnahmenpaket des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise. „Wichtig ist, dass die Landesregierung mit dem Gesamtpaket auch Bezug auf die bereits vor Corona bestehenden Herausforderungen der Transformation nimmt und auch den sozialen Ausgleich im Blick hat“, betont Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer.

Ein deutliches Aufbruchssignal für die digitale Bildung ist die Ankündigung der Landesregierung, die 60 Millionen Euro Bundesmittel aus dem Digitalpakt Schule für das Saarland sowie die fünf Millionen Euro Bundesmittel aus dem Soforthilfeprogramm für das Saarland um einen wesentlichen Eigenanteil von 50 Millionen Euro zu ergänzen. „Das sind Investitionen in Bildungschancen. Damit die Bildungsschere nicht weiter auseinandergeht, braucht es ein nachhaltig wirkendendes Konzept. Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler über eine Geräteleihe zu organisieren, ist deshalb vernünftig. Auch die angekündigte Verstärkung der digitalen Weiterbildungsoffensive für Lehrerinnen und Lehrer geht in die richtige Richtung. Wichtig ist bei alledem, dass die Digitalisierung pädagogischen Leitlinien folgt und kein Selbstzweck ist. Es geht nicht darum, ein Tablet in der Hand zu halten, sondern damit sinnvoll beim Lernen unterstützt zu werden. Sonst landen Tablets und Whiteboards rasch in der Abstellkammer“, so Otto.

„Es freut uns auch, dass das Dogma der schwarzen Null auf Bundesebene und im Saarland durchbrochen wurde, um dringend notwendige Investitionsprojekte anzugehen. Leider wird in einem Atemzug betont, dass zukünftige Ausgaben begrenzt werden müssen. Das geht zu Lasten der jungen Generationen. Besser wäre es, jetzt sehr hohe Einkommen und Vermögen stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranzuziehen“, sagt Otto.  Besonders problematisch ist, wenn die Ausgabenbegrenzung sich direkt auf die Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst auswirkt. „Wir hoffen sehr, dass sich hinter der angesprochenen Verwaltungseffizienz kein weiterer Personalabbau oder weitere Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten verbirgt. Digitalisierung muss so gestaltet werden, dass sie für die Beschäftigten unterstützend und nicht belastend wirkt. Die Personalräte müssen bei der Gestaltung daher dringend einbezogen werden“, betont Otto.

Die geplante Entlastung der Kommunen, insbesondere bei den Kosten der Unterkunft, bewertet die AK ebenfalls positiv.  „Die Kommunen müssen dringend in die Daseinsvorsorge investieren. Das können sie nur, wenn sie handlungsfähig bleiben. Das wird ihnen durch die geplanten Entlastungen ein stückweit ermöglicht. Nur handlungsfähige Kommunen können das Saarland als Wirtschaftsstandort und Wohnort attraktiv halten“, so Otto. Nun sind die Kommunen gefordert, mit eigenen und neuen sozialpolitischen Ansätzen die wachsende Armut vor Ort zu bekämpfen. „Dabei muss das Land sie unterstützen“, fordert Otto.

Eine große Chance sieht die Arbeitskammer auch in dem Krankenhausfonds über rund 220 Millionen Euro für die saarländische Krankenhauslandschaft. Zuletzt zahlte das Land pro Jahr 32,5 Millionen Euro Investitionskosten, viel zu wenig angesichts eines Investitionskostenrückstaus, den das Land selbst mit 433 Millionen Euro bezifferte. „Mit dem Krankenhausfonds kann es den Trägern gelingen, dauerhaft und auf einen Schlag für Verbesserungen in der Pflege zu sorgen und lange aufgeschobene und dringend notwendige Investitionen zu tätigen“, lobt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. „Zentral für die Qualität der Pflege und im Interesse der Beschäftigten ist aber vor allem eine bessere Personalausstattung. Deshalb sollten die Träger bei allen Investitionen auch für eine  Verbesserung der Personalsituation sorgen“, betont Zeiger. Die Arbeitskammer erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Durchführungsverordnung zur Festlegung der Personalzahlen seitens des Landes noch aussteht. Darin kann das Land festlegen, wie die personelle Ausstattung in den Bereichen und Stationen in den Krankenhäusern aussehen kann. So wurde es im saarländischen Krankenhausgesetz festgeschrieben. Auch den lange geforderten Landeskrankenhausplan oder Infrastrukturplan hat das Land noch nicht vorgelegt.

Die Arbeitskammer begrüßt außerdem, dass das Land mehr Mittel für die Weiterentwicklung des Nahverkehrs im Saarland bereitstellt. „Längst überfällige Investitionen in ÖPNV-Infrastruktur sind nun möglich. Das ist ein sehr gutes Zeichen für  die Entwicklung eines nachhaltigen Verkehrssystems“, sagt Otto. Dabei darf das Personal nicht vergessen werden. „Das Geld sind nur dann richtig investiert, wenn auch die Beschäftigten mit guten Arbeitsbedingungen und Bezahlung davon profitieren.“                                                                 

Bei den geplanten Hilfen für Unternehmen hebt die Arbeitskammer vor allem das Vorhaben eines „Stabilisierungs- und Beteiligungsfonds“ hervor. „Sich von Investoren unabhängiger zu machen, die wenig Interesse am saarländischen Standort haben, ist wichtig. Nachdem wir schon lange einen Industrie- bzw. Transformationsfonds für das Saarland fordern, sind wir sehr gespannt auf die geplante Ausgestaltung dieses Instruments“, so Thomas Otto. Wichtig dabei ist, dass bei der Vergabe von Mitteln zur betrieblichen Investitionsförderung Kriterien Guter Arbeit und die Förderung von Mitbestimmung eine Rolle spielen müssen.

„Wichtig bleibt, dass die Landesregierung eine Strategie vorlegt, mit welchen Schwerpunkten und Leitideen sie zur sozialverträglichen Gestaltung der Transformation im Saarland beitragen will. Nur dadurch lässt sich die Corona-Krise als Chance für die Zukunft des Landes nutzen“, sagt Thomas Otto abschließend.

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