Mit seinen kürzlich verabschiedeten Empfehlungen benennt der Deutsche Verein Rahmenbedingungen für eine kinderrechtskonforme Unterbringung von Familien in Unterkünften für geflüchtete Menschen. So dürfe beispielsweise die Aufenthaltsdauer von Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen sechs Monate nicht überschreiten.
Er empfiehlt zudem, die Gewährleistung von Schutz, Förderung und sozialer Teilhabe in Ausschreibungen und Betreiberverträgen verbindlich zu regeln sowie in Landesgesetzen und Verordnungen zu verankern. Außerdem müsse – neben dem Kinderschutz – der Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Freizeitangeboten sowie zu allen Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet sein.
Die vollständigen Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-21-19_empfehlung-kinder-jugendliche-fluechtlingsunterkuenften.pdf
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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