Bereits in der Stellungnahme zur AP22+ hat der Berner Bauern Verband auf die grosse Komplexität der vorgeschlagenen Anpassungen hingewiesen. Weiterhin fehlt insbesondere bei den vorgeschlagenen Änderungen der innere Zusammenhang, sowie der wissenschaftliche Nachweis, dass die angestrebten Ziele damit auch wirklich erreicht werden können. Überdies ist zu befürchten, dass die vorgeschlagenen Neuerungen direkt im Widerspruch zu anderen Zielsetzungen der AP stehen. Die Coronakrise hat die zur Verfügung stehende Zeit für eine zielgerichtete Einführung auf 2022 nun noch mehr verkürzt. Aus diesen Gründen schlägt der BEBV vor, eine Reform in zwei Etappen durchzuführen.
In der ersten Etappe sollen Bereiche wie Grundlagen von Markt und Absatz, Strukturverbesserung und Pachtrecht erörtert werden. Die Resultate daraus werden in der AP22+ berücksichtigt und umgesetzt. Die Artikel 70 – 76, welche die Direktzahlungen im Kern betreffen, sollten nicht in dieser Revision bearbeitet werden. Anpassungen in dem Bereich sind zwar zwingend notwendig, die vorliegenden Vorschläge stellen aber eine ungenügende Grundlage dar. Dieser Teil des Pakets soll zu einem späteren Zeitpunkt beraten und angepasst werden. Eine Zielerreichung ist nur möglich, wenn einer Diskussion genügend Zeit eingemessen wird.
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