Wiederöffnung der niedersächsischen Gastronomie

Der Präsident des DEHOGA Niedersachsen, Detlef Schröder, erläuterte heute in Hannover die Ergebnisse einer ersten Befragung von Mitgliedern zu den zurückliegenden Öffnungstagen seit Wiedereröffnung der niedersächsischen Gastronomie am 11. Mai 2020.

Präsident Schröder stellte fest: „Die Bewertung der ersten Öffnungstage ist für die Gastronomie höchst ernüchternd. Wir hatten erwartet, dass durch die Kapazitätsreduzierung auf 50 Prozent die Umsätze nicht in den Himmel schnellen können. Aber die sich jetzt abzeichnenden Umsatzrückgänge sind fatal.“

Nur 70 Prozent der Befragten hatten ihre Gastronomie in der Woche ab dem 11. Mai wieder angefahren. Allerdings mussten 93 Prozent von ihnen am Ende der Woche feststellen, dass die getätigten Umsätze noch nicht zu einer Wirtschaftlichkeit des Betriebes geführt haben. Auch wenn die Erwartungen in Anbetracht der coronabedingten Betriebseinschränkungen nicht allzu hoch waren, bei mehr als drei Viertel der Befragten (77 Prozent) wurden die Erwartungen enttäuscht.

Verglichen zum normalen Umsatz einer Maiwoche mussten 75 Prozent der Befragten feststellen, dass ihre Umsätze bei weniger als einem Viertel des normalen Umsatzes lagen. Nur 7 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Umsätze über 50 Prozent der Normalumsätze lagen. „Die Umsatzeinbußen sind dramatisch. Unter den aktuellen Voraussetzungen ist ein wirtschaftlicher Betrieb in der Gastronomie kaum vorstellbar“, musste Schröder feststellen.

Präsident Schröder zeigte sich mit der Reaktion der Gäste auf die aktuell schwierige Betriebssituation hingegen sehr zufrieden: „Zu 99 Prozent ist die Reaktion der Gäste auf die betrieblichen Einschränkungen durch Mundschutz-Tragen, Abstandhalten und erhöhte betriebliche Hygienemaßnahmen mit sehr zufrieden bis überwiegend zufrieden fest zu halten. Für uns heißt das, wir und die Gäste lernen zusammen, das Beste aus den coronabedingten Einschränkungen in der Gastronomie zu machen.“

Zu hoffen sei jetzt, dass die staatlichen Einschränkungen schnell gelockert werden können, um zu einer neuen Normalität zurückkehren zu können.

Auch die Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Krise seien nicht von der Hand zu weisen. Service mit Mundschutz bei Wahrung von größtmöglichem Abstand ließe sich nur schwer mit dem Anspruch des Gastgewerbes, nahe am Gast zu sein, vereinbaren.

Dennoch, die Beschäftigen im Gastgewerbe zögen mit und böten den Gästen ein Maximum an Normalität, um von den coronabedingten Erschwernissen in Beruf und Privatem zu entspannen.

Die Befragung beantworteten 893 Mitglieder des DEHOGA Niedersachsen aus dem Bereich Gastronomie im Zeitraum 15.-18. Mai 2020.

Über den Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen e.V.

Der DEHOGA Niedersachsen ist der Unternehmerverband des Gastgewerbes mit mehr als 5.500 Mitgliedern. Er macht Branchenpolitik und vertritt die Interessen seiner Mitglieder aus Hotellerie und Gastronomie. Der DEHOGA Niedersachsen ist in acht Bezirksverbände gegliedert, die in rund 80 Kreis- und Ortsverbände unterteilt sind.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen e.V.
Yorckstrasse 3
30161 Hannover
Telefon: +49 (511) 337060
Telefax: +49 (511) 3370629
http://www.dehoga-niedersachsen.de

Ansprechpartner:
Rainer Balke
Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 (511) 3370620
Fax: +49 (511) 3370629
E-Mail: balke@dehoga-niedersachsen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel