AvD begrüßt Scheuers Initiative zur Überarbeitung des Bußgeldkatalogs

 

  • Minister denkt über Korrekturen bei Fahrverboten und Bußgeldern nach
  • StVO-Novelle führt potenziell zu 2 Millionen Fahrverboten pro Jahr
  • Anhebung der Strafen war überzogen und unverhältnismäßig

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die Absicht von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die überzogenen Verschärfungen der Strafen für Geschwindigkeitsvergehen zurückzunehmen. Ende April war eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, die bereits bei Übertretungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts Fahrverbote vorsah – vormals lag die Grenze bei 31 km/h bzw. 41 km/h. Gleichzeitig war es auch zu einer deutlichen Erhöhung der Bußgelder sowie einer erheblich früheren Punkte-Vergabe gekommen. Bemerkenswert: Die Verschärfung der Sanktionen für Tempoverstöße war erst durch eine Empfehlungsvorlage der Bundesrats-Ausschüsse Anfang Februar 2020 in die StVO-Novelle aufgenommen wurden, ohne dass diese zuvor in den Fachgremien erörtert werden konnten.

Das prozessuale Vorgehen war von zahlreichen Kritikern ebenso bemängelt worden, wie die inzwischen mit der StVO-Novelle umgesetzten Strafverschärfungen. Diese haben das Potenzial die Zahl der jährlich verhängten Fahrverbote um rund zwei Millionen zu erhöhen und damit noch mehr Pendler und Vielfahrer existenzgefährdend zu bedrohen.

Die Verschärfungen hatten offenbar auch viele Bürger und Bürgerinnen als überzogen und unverhältnismäßig eingestuft und eine Online-Petition unterschrieben, die auch der AvD unterstützt hatte. Bis heute sind dabei über 140.000 Unterschriften zusammen gekommen.

„Es ist gut, dass der Bundesverkehrsminister die Stimmen der Kritiker nicht ignoriert und bereit ist, noch einmal zu überprüfen, ob die Verschärfung des Bußgeldkatalogs den Vorgaben von Maß und Mitte gerecht geworden sind“, so AvD Generalsekretär Lutz Leif Linden. „Für den Automobilclub von Deutschland ist Verkehrssicherheit ein ganz zentrales Anliegen. Dass aber von einer Strafverschärfung keine Abschreckungswirkung ausgeht, hat bereits die letzte, erst wenige Jahre zurückliegende Überarbeitung des Bußgeldkatalogs bewiesen. Es mangelt vielmehr an Kontrollen, die bestehenden Verkehrsregeln gegenüber Kraftfahrern, aber auch gegenüber Radfahrern und Fußgängern, durchzusetzen. Nur so lassen sich positive Effekte auf die allgemeine Verkehrssicherheit erzielen.“

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