Nicht nur in der Krise hat die Erreichbarkeit für Privatpersonen sowie Unternehmen für die Bundesagentur für Arbeit oberste Priorität. Doch erst recht jetzt in der Krise möchte sie mögliche Innovationen noch schneller vorantreiben und umsetzen. „Von der Weiterentwicklung unserer Online- und IT-Verfahren profitieren alle. Unsere App erleichtert die Versendung von Unterlagen zu KuG-Anzeigen und KuG-Anträgen an die BA. Je schneller die einzureichenden Unterlagen uns vollständig erreichen, umso früher können wir beantragte Leistungen an die Betriebe auszahlen“, erklärt Ingo Zenkner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt, anlässlich der Einführung der App.
Sobald der Nutzer die Kurzarbeit-App aus dem App-Store heruntergeladen hat, kann er ohne vorherige Anmeldung die Unterlagen zu KuG-Anzeigen und -Anträgen per Smartphone-Kamera einscannen, sie hochladen und per E-Mail direkt an die bearbeitende Einheit in der für ihn zuständigen Agentur versenden. Über die eingegebene Postleitzahl wird der Betriebssitz ermittelt und die Dokumente automatisch an die richtige Stelle geroutet.
„Wir freuen uns, diese Vereinfachung in der aktuellen Situation anbieten zu können und hoffen, dass die Kurzarbeit-App viele Nutzer anspricht und überzeugt.“, so Ingo Zenkner.
Zu finden ist die kostenlose App unter dem Namen „Kurzarbeit-App“ in den App-Stores von Apple und Google.
Sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dennoch Fragen haben zum Thema Kurzarbeit oder auch anderen Themen, können diese sich montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr an die Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 wenden.
Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur unter www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit veröffentlicht.
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