Eine Vielzahl von Autokinos konnte am vergangenen Wochenende in Hessen ihren Betrieb aufnehmen. Die Medienanstalt Hessen hat in Kooperation mit der Bundesnetzagentur und den Ordnungsbehörden vor Ort die Möglichkeit geschaffen, dass Städte und Gemeinden in Hessen während der Kontaktbeschränkungen für aktuelle Filmpremieren, kulturelle Events und Gottesdienste eine Alternative zu geschlossenen Einrichtungen bieten können.
Die Medienanstalt Hessen ist zuständig für die Entscheidung, ob ein angebotener Dienst, bei dem es – wie bei Autokinos üblich – zum Einsatz von herkömmlichen Rundfunkfrequenzen (z. B. UKW) kommt, dem Rundfunk zuzuordnen ist oder nach § 20 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag medienrechtlich unbedenklich ist.
Sie möchten in Hessen ein Autokino eröffnen? Ihr direkter Ansprechpartner: Christina Uekermann (uekermann@lpr-hessen.de).
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