Handelskammer stellt Checkliste für den Einzelhandel in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung

Für den Einzelhandel gelten seit der Wiedereröffnung der Ladenlokale Regeln und Hygienevorschriften. Die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven begrüßt die heutige Entscheidung des Senats, dass voraussichtlich ab dem 13. Mai alle Einzelhandelsgeschäfte in Bremen und Bremerhaven ohne Größenbeschränkung wieder öffnen dürfen. Der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer, Dr. Matthias Fonger, sagt: „Die Öffnung aller Läden ist ein gutes Signal für die Händler in Bremen und Bremerhaven. Das entspricht den Forderungen der Handelskammer, auch auf die Kreativität der Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Umsetzung der wichtigen Hygienevorschriften zu setzen.“

Um dem Handel mehr Sicherheit in der Umsetzung der Hygienevorschriften zu geben, hat die Handelskammer ab sofort eine kompakte Checkliste im Internet veröffentlicht. Die Informationen können sich Unternehmerinnen und Unternehmer aus Bremen und Bremerhaven auf der Webseite der Handelskammer kostenfrei herunterladen. Außerdem stehen den Unternehmen dort auch Plakate für den eigenen Laden mit den wichtigsten Hygieneregeln zum Download zur Verfügung.

Die Unterlagen und Plakate für die Kundinnen und Kunden des Einzelhandels sind im Arbeitskreis „Regeln und Hygienevorschriften für den Einzelhandel, Dienstleistungen, Handwerk und Gastronomie“ unter Leitung von Karsten Nowak, Leiter des Geschäftsbereiches Einzelhandel, Existenzgründung, Unternehmensförderung bei der Handelskammer, entstanden. Ziel dieses Kreises, an dem Vertreter des Ordnungsamtes, des Gesundheitsamtes, der Gewerbeaufsicht, der Gewerkschaft Verdi, der Berufsgenossenschaften, der Arbeitnehmerkammer, der Handwerkskammer, der Wirtschaftssenatorin, des Innensenators, der Gesundheitssenatorin und des Handelsverbands Nordwest teilnehmen, ist es, die Regeln und Hygienevorschriften über die Institutionen hinweg abzustimmen und so zu formulieren, dass sie nachvollziehbar umgesetzt werden können.

Darüber hinaus bietet die Handelskammer den Service an, dass sich der Einzelhandel mit der eigenen E-Mail-Adresse auf der Webseite online eintragen kann. Die Handelskammer wird den Unternehmern auf diesem Wege kontinuierlich aktuelle Neuerungen der Vorschriften weiterleiten.

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