Der G-BA hat in einer Ausnahmeregelung (https://www.g-ba.de/beschluesse/4226/ ) beschlossen, dass die quartalsbezogene Dokumentation der DMP-Patienten Diabetes mellitus für das 1.-3. Quartal 2020 nicht erforderlich ist, wenn es sich um Untersuchungen an Patienten und Patientinnen handelt, die aufgrund der Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 nicht durchgeführt werden und deren Daten nicht durch telemedizinische Kontakte seitens des Leistungserbringers (Behandlers) erhoben werden können.
Der G-BA begründet die neue Ausnahmeregelung damit, dass die Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 für Patienten mit chronischen Krankheiten oberste Priorität habe. Es sei derzeit nicht zu verantworten, dass die im DMP eingeschriebenen chronisch kranken Patientinnen und Patienten einer Verpflichtung zur Teilnahme an Schulungen und regelmäßigen körperlichen Untersuchungen unterliegen; die Teilnahme wird jedoch auch nicht ausgeschlossen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass diese Regelung gilt, obwohl verpasste Schulungen und nicht erfolgte Untersuchungs-Dokumentationen unter normalen Umständen sonst die DMP-Teilnahme beenden können. Auch wenn bislang vom G-BA nicht eindeutig geregelt ist, dass eine DMP-Schulung als Videosprechstunde erfolgen darf, bietet die jetzige Formulierung Raum für flexible Lösungen, obwohl es noch keine ausreichenden Zertifizierungen gibt.
„Der G-BA nimmt mit diesem Ausnahmebeschluss Druck sowohl von Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten als auch von ihren behandelnden Ärzten und Behandlungsteams“, sagt Dr. med. Jens Kröger, niedergelassener Diabetologe in Hamburg-Bergedorf und Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. Es läge nun im gemeinsamen Ermessen von Patienten und Arzt, nach Einschätzung der individuellen Ansteckungsgefahr zu entscheiden, ob eine Untersuchung oder Schulung durchgeführt werden soll. Wer bereits digitale und/oder telemedizinische Kommunikationsmöglichkeiten für die Behandlung oder Schulung nutzt, ist nun klar im Vorteil – das gilt sowohl für Ärzte, die dies bereits ermöglichen, als auch für Patienten, die ihren Behandlern ihre Werte bereits digital übermitteln. Dies kann zwar körperliche Untersuchungen und Schulungen nicht ersetzen, kann aber besonders in der derzeitigen Corona-Krise eine sinnvolle Hilfe sein, medizinische Überwachung zu ermöglichen und regelmäßigen Kontakt zu halten.
„Schulungen sind wichtiger integraler Bestandteil einer Diabetestherapie. Daher sollten Patientinnen und Patienten die Möglichkeit haben, jetzt an evaluierten und von den Krankenkassen genehmigten Schulungen per Video teilzunehmen“, so Kröger. Entsprechende Voraussetzungen sollten in den jeweiligen DMP-Verträgen rasch für die Zeit der COVID-19-Pandemie ermöglicht werden. „Gerade aufgrund des erhöhten Risikos durch COVID-19 bei einer schlechten Glukoseeinstellung sollten wir den Patientinnen und Patienten eine Hilfestellung für eine bessere Umsetzung der Diabetestherapie geben“, ergänzt Kröger. „Patienten sollten ihren Arzt/ihre Ärztin fragen, ob und wenn ja, welche Art der digitalen Kommunikation angeboten wird.“
Dass es dringend flexible Lösungen bei der digitalen Schulung geben muss, unterstreicht genauso der Vorsitzende der AG „Diabetes & Psychologie“ sowie stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses „Qualität, Schulung und Weiterbildung“ (QSW) der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), Prof. Bernd Kulzer: „Wir können doch den Menschen mit Diabetes auf der einen Seite nicht vermitteln, dass sie eine schlechte Glukoseeinstellung wegen des erhöhten Covid-19-Risikos vermeiden sollen und ihnen dann auf der anderen Seite keine Hilfestellungen anbieten. Wenn der Patient im Moment nicht zur Schulung in die Praxis kommen kann, dann kommt eben die Schulung zum Patienten nach Hause. Die Videoschulung bietet diese Möglichkeit und sollte daher in der jetzigen Situation unbedingt flächendeckend in Deutschland angeboten werden“.
Einzige Hürde für ein flächendeckendes Angebot ist derzeit noch, dass die Schulungen per Videosprechstunde explizit von der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erlaubt und entsprechend abgerechnet werden müssen. Hier sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen schnell pandemie-angepasste Regelungen schaffen.
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