RICS fordert „Urban Block 4.0: Das intelligente Quartier“ für die Stadt der Zukunft

.

  • Hohe bauliche Dichte, soziale sowie funktionale Mischung Schlüssel für Erfolg im urbanen Raum
  • GFZ-Obergrenzen in der Baunutzungsverordnung müssen kritisch hinterfragt werden

In ihrem aktuellen Positionspapier „Urban Block 4.0: Das intelligente Quartier“, das die RICS Deutschland gerade herausgebracht hat, greift sie das Modell der klassischen Blockrandbebauung auf und transformiert es in das digitale Zeitalter des 21. Jahrhunderts zum „Urban Block 4.0“.

Martin Eberhardt FRICS, Vorstandsvorsitzender der RICS Deutschland: „Wir sehen gerade in diesen Zeiten, wie wichtig funktionierende Nachbarschaften für die Menschen in den Städten ist. Deswegen ist unser aktueller Diskussionsbeitrag, wie eine Stadt der Zukunft aussehen kann von enormer Bedeutung. Im Zentrum stehen dabei eine hohe bauliche Dichte und eine soziale sowie funktionale Durchmischung. Innovative Technologien machen das Quartier smart – es wird in Verbindung mit den dort lebenden Menschen intelligent.“

Nach Angaben der RICS trägt das zukünftige Modell der Stadt wesentlich zur Lösung vielfältiger Probleme der Urbanisierung in den Bereichen bezahlbarer Wohnraum, Verkehr, Klima und sozialer Zusammenhalt bei. Sabine Georgi, Country Managerin der RICS Deutschland: „Es ist dabei wesentlich, die Stadt so zu konfigurieren, dass sie für Menschen einen lebenswerten, nachhaltigen und umweltschonenden Lebensraum formt.“

Dabei schafft eine erhöhte Dichte Möglichkeiten zur ausreichenden und bezahlbaren Wohnraumversorgung. Die Digitalisierung und der Pluralismus verändern die Weise wie Stadtmenschen wohnen, arbeiten, einkaufen, sich bewegen oder ihre Freizeit verbringen. Das „Live, Work, Shop, Play“ wandelt sich. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden ist die gründerzeitliche Blockrandbebauung eine erfolgreiche Grundlage, bedingt aber im Zeitalter der Digitalisierung eine Transformation zum „Urban Block 4.0“.

Eberhardt: „Ein radikaler Mixed-Used – der selbst Handwerk und Light Industrial integriert – innovative Immobilienformen und attraktive, öffentliche Räume sind weitere Elemente des Konzepts. Smart Solutions optimieren Ressourcenverbräuche, Verkehr und soziale Interaktion.“

Zur Umsetzung des „Urban Blocks 4.0: Das intelligenten Quartier“ sind umfassende gesetzliche Reformen notwendig. Deswegen wendet sich die RICS Deutschland mit ihrem Positionspapier an Politik und Stakeholder, um erfolgreiche Blocks und Stadtquartiere mit mehr Dichte, Durchmischung und Heterogenität zu schaffen. Es bedarf Mut und Veränderungswillen, entsprechende Reformen einzuleiten, um neue ansprechende Quartiere bauen zu können.

Als Kennzahlen für die bauliche Dichte dienen die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Georgi: „Deren Obergrenzen bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung sind nicht mehr zeitgemäß. Zur Erhöhung der baulichen Dichte sollten daher die GFZ-Obergrenzen in § 17 BauNVO kritisch hinterfragt werden – wie das zum Beispiel in den Niederlanden Praxis ist.“

Zwar hat der Gesetzgeber mit dem „Urbanen Gebiet“ eine neue Baugebietskategorie eingeführt, Anpassungen sind jedoch auch in den weiteren Gebietskategorien erforderlich. Der zunehmend fließende Übergang der Nutzungen empfiehlt ohnehin eine Reform.

Neben unzeitgemäßen Beschränkungen des Bauplanungsrechts stehen auch bauordnungsrechtliche Hindernisse innovativen Stadtquartieren sowie Nachverdichtungsbemühungen entgegen. Insbesondere immissionsschutzrechtliche, aber auch überhöhte brandschutzrechtliche Vorgaben, Stellplatzanforderungen und weitere technische Bestimmungen stellen in der Praxis häufig nur schwer überwindbare Hindernisse dar. Anpassungen, beispielweise der TA-Lärm, sind daher notwendig.

„Insbesondere vor dem Hintergrund der Klima- und Nachhaltigkeitsziele sollten Politik und Verwaltung eine neue Bewertung der derzeitigen Gesetzgebungslage durchführen“, so Eberhardt abschließend.

Über RICS Deutschland

Die RICS wurde 1868 in Großbritannien gegründet und erhielt 1881 die königliche Charter. Heute ist sie eine weltweit tätige Berufsorganisation, die über 130.000 Immobilienexperten rund um den Globus repräsentiert. Die RICS steht für die professionelle Berufsausübung in sämtlichen Bereichen der Immobilienwirtschaft, über alle Nutzungsarten hinweg. Sie regelt und fördert den Berufsstand auf der Grundlage hoher fachlicher Standards und einer strengen Berufsethik. Die RICS in Deutschland, 1994 in Frankfurt am Main gegründet, nimmt eine führende Position in Kontinentaleuropa ein. Viele herausragende, engagierte Persönlichkeiten der hiesigen Immobilienwirtschaft zählen zu ihren rund 1.800 Mitgliedern. Mit einer Strategie, die die Stärken einer international renommierten Organisation in Einklang mit lokalen Markterfordernissen bringt, bildet der deutsche Nationalverband die Speerspitze des dynamischen Wachstums in der Region.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

RICS Deutschland
Junghofstraße 26
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 66102279
Telefax: +49 (69) 650075-19
http://www.rics.org/deutschland

Ansprechpartner:
Sabine Georgi
Leiterin Business Development & Politikberatung
Telefon: +49 (171) 93460-86
E-Mail: sgeorgi@rics.org
Martina Rozok
ROZOK Communication Consulting
Telefon: +49 (30) 4004468-1
Fax: +49 (30) 4004468-9
E-Mail: m@rozok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel