Ein hessischer Verbraucher war misstrauisch, als er die vielversprechende Anzeige eines Reformhauses aus dem Rhein-Main-Gebiet in seiner Tageszeitung las und fragte bei der Verbraucherzentrale Hessen nach. Zu Recht, so Verbraucherschützerin Franz: „Für die aufgezählten Produkte Vitamin C und D, Cistuskraut sowie Beta-Glucane, aber auch kein anderes Lebensmittel, ist eine immunsystemstärkende Wirkung wissenschaftlich gesichert“. Mit gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel zu werben, ist in der EU gesetzlich geregelt. “Health Claims“ müssen von der EU zugelassen sein. Das ist hier nicht der Fall.
Fragen zum Thema Ernährung und Corona beantworten die Expertinnen der Verbraucherzentralen Hessen an der kostenlosen Hotline (069) 972010 46 dienstags und donnerstags von 10 bis 14 Uhr.
Das rät die Verbraucherzentrale
Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen im Internet, über soziale Medien oder in Geschäften versprochen wird, dass Nahrungsergänzungsmittel
- vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen
- eine Corona-Infektion lindern oder heilen oder
- die Körperfunktionen über das normale Maß hinaus verbessern oder steigern.
Weitere Informationen zu Corona und Nahrungsergänzungsmittel gibt es unter klartext-nahrungsergänzung.de, dem Onlineangebot der Verbraucherzentralen zu Nahrungsergänzungsmitteln.
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.
Verbraucherzentrale Hessen e. V.
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