Der in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) zu berücksichtigende allgemeine Rentenwert wird von gegenwärtig 15,26 Euro auf 15,79 Euro (West) bzw. von 14,70 Euro auf 15,32 Euro (Ost) angehoben. Die durchschnittliche monatliche Regelaltersrente in der AdL erhöht sich dadurch von aktuell 502,56 Euro auf 520,01 Euro.
Der aktuelle Rentenwert (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhöht sich zum 1. Juli 2020 von 33,05 Euro auf 34,19 Euro. Hierdurch ergibt sich in der GRV ein sogenanntes Sicherungsniveau vor Steuern von 48,21 Prozent. Damit wird das gesetzlich vorgegebene Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten. Der aktuelle Rentenwert (Ost) in der GRV steigt auf 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwerts West und beträgt 33,23 Euro (bisher 31,89 Euro).
Alle Rentenbezieher werden im Juni durch die SVLFG schriftlich über die jeweilige Höhe ihrer Rentenanpassung informiert.
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