RTVG-Abgabe: Baumeister fordern Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften

Der Bundesrat hat am Donnerstag eine Überarbeitung der Tarifstruktur für die RTVG-Unternehmensabgabe beschlossen. In diesen Anpassungen nicht enthalten ist die Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Bauunternehmungen, die heute als Unternehmen und zusätzlich in projektspezifischen Arbeitsgemeinschaften vielfach besteuert werden. Das Parlament hat diesen Missstand erkannt und entsprechende Vorstösse in den parlamentarischen Kommissionen mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Dies wird vom Bundesrat mit den heutigen Entscheiden ignoriert. Der Schweizerische Baumeisterverband fordert, dass diese überfällige Korrektur rasch vorgenommen wird. Angesichts der Herausforderungen für die Unternehmen mit der Coronapandemie ist es dringend nötig, dass diese Mehrfachbesteuerung auf Anfang 2021 abgeschafft wird.

Für den Schweizerischen Baumeisterverband ist es völlig unverständlich, warum das UVEK die Gelegenheit der Anpassung der Tarifstrukturen für Unternehmen nicht genutzt hat, um die Mehrfachbelastungen von Arbeitsgemeinschaften Arge abzuschaffen. Diese Abschaffung der Mehrfachbelastungen ist im Parlament kaum bestritten. Dies zeigt die Annahme der Vorstösse Wicki 19.413, Grossen 19.411 und Wasserfallen 19.412, die in den parlamentarischen Kommissionen mit grosser Mehrheit angenommen wurden. Aktuell stehen die Unternehmen wegen der Coronapandemie vor grossen Herausforderungen. Der Versand von einer Vielzahl von Rechnungen für die Mediensteuer an einzelne Unternehmen ist in keiner Weise gerechtfertigt.

Arbeiten mehrere Firmen auf dem Bau oder in einer anderen Branche für einen Grossauftrag zusammen, erhalten sie eine umsatzabhängige Rechnung für Radio- und Fernsehabgaben (RTVG) für jede Arbeitsgemeinschaft. Dies zusätzlich zur Abgabe, die sie als Unternehmen erhalten. Firmen des Bauhauptgewerbes sind besonders stark von dieser Mehrfachbelastung betroffen. Es gibt kaum ein grösseres Bauwerk der öffentlichen Hand oder privater Grossbauherren, das nicht an eine Arge vergeben wird. Die Höhe der Abgabe orientiert sich am Umsatz. Dies ist für Baufirmen doppelt verheerend, denn Baufirmen erzielen hohe Umsätze, kämpfen aber aufgrund tiefer Margen um ihre Existenz.

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