Nordamerikanische Adventisten überdenken Annahme staatlicher Finanzhilfen

15.04.2020 | APD | Die transnationale Kirchenleitung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordamerika und Kanada (North American Division/NAD) hat in Absprache mit den neun überregionalen Kirchenleitungen ihres Gebietes empfohlen, dass ihre Einrichtungen auf staatliche Hilfsprogramme verzichten sollten, die  der Kirche direkte finanzielle Unterstützung bieten.

US-Gesetze zu staatlichen Hilfsleistungen
Hintergrund der Empfehlung der adventistischen Kirchenleitung ist die Verabschiedung zweier Gesetze durch den US-Kongress, die den Amerikanern kurzfristige wirtschaftliche Hilfe leisten sollen. Es handelt sich dabei um den Coronavirus Aid, Relief and Economic Security Act (CARES) und den Families First Coronavirus Response Act (FFCRA). Die Gesetze sehen eine Pflichtversicherung für direkt von COVID-19 betroffenen Beschäftigten vor. Dabei geht es um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Weiter sind Mittel zur Unterstützung der Lohn- und Gehaltszahlungen vorgesehen. Dazu gehören auch Mittel, die von Arbeitgebern mit weniger als 500 Mitarbeitern zur Aufrechterhaltung ihrer Betriebe eingesetzt werden können. Auch religiöse Institutionen wurden in diesen Gesetzen als berechtigte Empfänger dieser Programme anerkannt.

Empfehlung der Kirchenleitung in Nordamerika
In einer am 8. April verabschiedeten Stellungnahme, die ausdrücklich keine Vorgabe, sondern eher den Charakter einer Empfehlung einnimmt, wird darauf hingewiesen, dass angesichts der unbekannten wirtschaftlichen Folgen der Krise, einige Einrichtungen der Kirche „Interesse am Zugang“ zu diesen Mitteln hätten. Kirchenleiter und Kirchenmitglieder hätten allerdings auch Bedenken hinsichtlich der Einschränkungen und Bedingungen zur Annahme dieser staatlichen Hilfen geäußert. Vor allem seien Fragen bezüglich der historisch gewachsenen Position der Adventisten zur Trennung von Kirche und Staat aufgekommen.

Berücksichtigung biblischer Grundsätze
Obwohl die Rechtsabteilung zu keinem Zeitpunkt irgendwelche hinderlichen Bedingungen für die Freikirche zu beanstanden hatten, empfehle die NAD-Kirchenleitung, von der Teilnahme an diesen beiden Finanzhilfeprogrammen Abstand zu nehmen. Die Hauptsorge der Leiter bestehe laut dem Dokument darin, das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat aufzugeben. Es sei nach reiflicher Überlegung die Ansicht der NAD-Führung, dass eine Nichtteilnahme an den Hilfsprogrammen am ehesten mit den langjährigen Überzeugungen und Praktiken im Lichte der biblischen Lehren von Offenbarung 13 vereinbar sei. Deshalb seien die Verantwortungsträger im Gebiet der NAD gebeten, „vor einer Inanspruchnahme staatlicher Hilfen die biblische Prophetie und biblische Grundsätze sowie auch die seit langem bestehenden Warnungen der Kirche vor einer Vermischung von Kirche und Staat im Gebet zu bedenken“. Allerdings sollte diese Empfehlung einzelne Kirchenmitglieder nicht davon abhalten, in ihrem persönlichen oder beruflichen Leben staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ermutigung der Kirchenleitung und Vertrauen auf Gottes Führung
Der Präsident der NAD, Pastor Daniel R. Jackson erklärte, er sei bewegt durch die Berichte der Mitglieder und über die kreativen Wege, die Mission der Kirche weiterhin zu unterstützen. Auch der Schatzmeister der NAD, C. Randolph Robinson, erinnerte in dem Schreiben daran, dass Gott in diesen schwierigen Zeiten mit der Kirche sei und sie alles in ihrer Macht Stehende tun würden, um die Kirche finanziell zu unterstützen. „Die Kirche wird in der Lage sein, ihre Mission fortzusetzen:“

Andere Situation in Deutschland
Der Vizepräsident der Freikirche in Süddeutschland, Pastor Jens-Oliver Mohr, erklärte auf Nachfrage, dass die Situation in Deutschland eine andere als in den USA sei. Auch die deutschen Adventisten betonten ebenfalls die Trennung von Kirche und Staat, lebten aber in einem anderen Sozialversicherungssystem. Man müsse zwischen den Sozialleistungen an den Einzelnen und direkter Unterstützung von Kirchen durch den Staat unterscheiden. Die Angestellten seien sozialversichert und könnten über dieses System selbstverständlich im Bedarfsfall auch Leistungen beziehen.

Adventisten in Nordamerika
Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordamerika (NAD) umfasst das Gebiet der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Bermuda, Guam und etliche Inseln im Pazifik mit insgesamt über 365 Millionen Einwohnern. Die 1.3 Millionen Adventisten unterhalten dabei 5.600 Kirchengemeinden. Traditionell erheben die Adventisten keine Kirchensteuer, sondern unterhalten ihre Pastoren und Institutionen durch freiwillige Gaben, zu denen auch der biblische „Zehnte“ gehört.

Das Dokument der NAD im englischen Original:
https://www.nadadventist.org/sites/default/files/inline-files/NAD%20Counsel%20Regarding%20Coronavirus%20Government%20Aid%20Final%5B3%5D.pdf

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Adventistischer Pressedienst Deutschland APD
Sendefelderstr. 15
73760 Ostfildern
Telefon: +49 4131 9835-533
http://www.apd.info

Ansprechpartner:
Stephan G. Brass
Chefredakteur
Telefon: +49 (511) 97177-114
E-Mail: brass@apd.info
Jens Mohr
Redakteur
E-Mail: mohr@apd.info
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel