Die Windpark Kohlenstraße GmbH & Co. KG als Investor und Betreiber war im Klageverfahren gegen das Landratsamt beigeladen und hat mit dem Abschluss des Verhandlung jetzt abschließende Rechtssicherheit für den künftigen Betrieb der sieben Windenergieanlagen erzielt. Nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage hat das Verwaltungsgericht deutlich gemacht, dass die in den umfangreichen Klageschriften vorgebrachten Gründe für eine angebliche Rechtswidrigkeit der Genehmigung nicht greifen werden. „Der Richter hat in der fünfstündigen Verhandlung bereits frühzeitig signalisiert, die Klagen abzuweisen“, so Gebhard Gentner, Geschäftsführer der Windparkgesellschaft.
Im Zuge eines Vergleiches wurde den Beschwerden der Klägerinnen über die vom Windpark ausgehenden Schallemissionen dennoch Rechnung getragen. Die Windpark Kohlenstraße GmbH hat Entgegenkommen gezeigt und sich im Rahmen des Vergleiches bereit erklärt, Nachmessungen auf eigenen Kosten durchzuführen. In der Genehmigung selbst war keine Nachmessung gefordert. Die Beteiligten haben den Rechtsstreit nun für beendet erklärt und damit ist die Genehmigung vom Dezember 2014 bestandskräftig.
„Wir bewerten das Ergebnis des Verfahrens als Erfolg und haben damit nun endgültig alle anhängigen Verfahren zu unseren Gunsten abgearbeitet. Zudem ist die Genehmigung mit dem Vergleich unanfechtbar und keine Berufung mehr möglich“, zeigt sich Gentner zufrieden. Nachdem die umfangreichen Klagen aus dem Jahr 2015 im gerichtlichen Eilverfahren bereits mit großer Deutlichkeit abgewiesen wurden, ist der Vergleich vor dem Verwaltungsgericht nun der Abschluss langer und kostenintensiver juristischer Auseinandersetzungen gegen das Projekt Windpark Kohlenstraße.
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