Wer trägt die Kosten der Corona-Krise in der Schweiz?
Noch stehen wir in der ersten Phase der wirtschaftlichen Krisenbewältigung. Der Bundesrat hat zu Recht entschieden, die inzwischen auf 40 Milliarden erhöhten Hilfsmittel an Unternehmungen als rückzahlbare Kredite auszuzahlen. Es ist aber offensichtlich, dass es für viele Kleinunternehmer unmöglich sein wird, diese Kredite zurück zu zahlen. Auch die übrigen Kosten der Krisenbewältigung werden bei AHV und ALV zu Problemen führen. Die meisten Ökonomen gehen davon aus und propagieren, dass der Staat diese Kosten über eine höhere Verschuldung und damit zu Lasten der Zukunft finanzieren soll. Eine Finanzierung durch die Nationalbank wird mit Schlagworten wie Monetarisieren der Staatsschulden, Erschweren der Geldpolitik, Gefährdung der Stabilität des Frankens usw. abgelehnt.
SNB, Bund und Kantone: Gemeinsam gegen die Krise
Die Sorgen der kritischen Stimmen gilt es ernst zu nehmen. Allerdings scheint es so, als übersehen viele eine wichtige Besonderheit der Schweiz: Die Nationalbank hat in den letzten Jahren eine Ausschüttungsreserve von rund 84 Milliarden erwirtschaftet. Diese Mittel sind für Gewinnausschüttungen der Nationalbank an den Bund und die Kantone reserviert. Die Gewinnausschüttung betrug in den letzten Jahren jeweils 2 Milliarden und wurde noch vor der Krise neu auf 4 Milliarden jährlich festgelegt. Gewinnausschüttungen sind also ein übliches Instrument, welches im Nationalbankgesetz als auch in der Bundesverfassung vorgesehen ist.
Auf Bewährtes setzen, pragmatisch handeln
Mit der Ausschüttungsreserve verfügt die Schweiz über ein einmaliges Mittel, das in dieser aussergewöhnlichen Situation für die Finanzierung der Corona-Kosten eingesetzt werden sollte. Die rechtlichen Grundlagen sind vorhanden: Wenn eine Ablieferung von 4 Milliarden möglich ist, dann dürfte in der aktuellen, einmalig zerstörerischen Krise eine jährliche Ablieferung von 10 bis 12 Milliarden möglich sein. Dazu braucht die Notenbank nicht die Notenpresse anzuwerfen und die Notenbank würde auch nicht Schulden des Bundes übernehmen, es liegt also keine Monetarisierung von Staatsschulden vor. Die Nationalbank nimmt auch keine Schulden der Privatwirtschaft in ihre Bücher, sondern gibt dem Bund bzw. den Kantonen das notwendige Geld, um damit die Kosten der Krise besser finanzieren zu können.
Stabilität wahren, Schuldenlast begrenzen
Das Argument, dass mit dieser Massnahme die Stabilität des Frankens gefährdet werden könnte, ist wenig überzeugend. Das Gegenteil ist wahrscheinlicher: Eine geringere Staatsverschuldung und eine Entlastung der Volkswirtschaft von unnötigen Zinskosten erhöhen langfristig die Stabilität der Volkswirtschaft und der Währung. Wenn die SNB ihre Reserven an Bund und Kantone etwas schneller verteilt, als noch vor der Krise geplant, so kann eine höhere Staatsverschuldung vermieden werden. Ausserdem können vor diesem Hintergrund in allen Bereichen wirklich grosszügige Lösungen angestrebt werden. Dr. oec. Reinhold Harringer vom Forum Geldpolitik ist überzeugt: «Mit der Ausschüttungsreserve verfügt die Schweiz über ein weltweit vermutlich einzigartiges Instrument und eine einmalige Chance. Sie sollte genutzt werden!»
Das Forum Geldpolitik wird vom Verein Monetäre Modernisierung (MoMo) getragen und gibt Denkanstösse, wie die Geldpolitik und die monetäre Grundordnung im Interesse der Schweiz modernisiert werden können.
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