Eine zentrale Forderung der Verbände-Allianz ist ein KfW-abgesichertes Stundungsmodell für Leasing- und Mietkaufraten, um Kunden schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Da Leasing-Güter meist über Banken und fristenkongruent refinanziert sind, bedarf es einer Ausfallgarantie für die gestundeten Raten.
Refinanzierung sichern
Je länger die Phase des „Shutdowns“ andauert, desto belastender wird die wirtschaftliche Situation auch für Banken und Finanzdienstleister. Letztlich könnten Stundungen in Milliardenhöhe notwendig sein, woraus in kürzester Zeit ein potenzielles systemisches Risiko für die gesamte Finanzbranche erwachsen könnte. Daher sollten auch Kreditgeber zinslose staatlich garantierte Liquiditätshilfen in dem Umfang in Anspruch nehmen können, wie sie ihren Kunden Finanzierungsverpflichtungen stunden. Ebenso müssen die Refinanzierungslinien von Leasing-Gesellschaften und Factoring-Unternehmen abgesichert sein. Denn nur durch eine gesicherte Refinanzierung kann der zur Verfügung gestellte Kapitalbedarf von mittelständischen Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern gesichert werden.
Absicherung von Zahlungszielausweitung
Für Factoring-Institute, die u.a. für den Handel und das produzierende Gewerbe essentielle Forderungen vorfinanzieren und dazu beitragen, Lieferketten aufrechtzuerhalten, fordert die Verbände-Allianz eine staatlich pauschale Aufstockung der zum 31.12.2019 bestandenen Limite der Warenkreditversicherung um 100 Prozent. Denn infolge des „Shutdowns“ entfallen Händlereinnahmen und die Bezahlung von Vorlieferanten. Händler und produzierendes Gewerbe finanzieren die vom Lieferanten bezogene Ware über gewährte Zahlungsziele, Lieferanten sichern das Ausfallrisiko über Warenkreditversicherungen oder Factoring-Institute ab. Eine Ausweitung des Zahlungsziels zur Liquiditätssicherung muss daher entsprechend kompensiert werden.
KfW-Förderprogramme öffnen
Darüber hinaus sollen sowohl der KfW-Unternehmerkredit als auch das KfW-Sonderprogramm für Leasing-Gesellschaften geöffnet werden, denn bisher haben Leasing-Gesellschaften keinen direkten Zugriff auf die Förderprogramme der KfW. Zum einen sollen Leasing-Gesellschaften die Förderkredite für ihr Unternehmen selbst beantragen können, zum anderen sollen Leasing-Raten als Betriebsmittel vom Förderkredit abgedeckt werden.
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