Die voraussichtlich am morgigen Morgen vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung bei der Kurzarbeit kämen vor allem den Unternehmen, nicht aber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Gute. Weil sich viele Arbeitgeber weigerten, das Kurzarbeitergeld aus eigenen Mitteln aufzustocken, müssten sie verpflichtet werden, mindestens die neuerdings eingesparten Sozialbeiträge an die Beschäftigten weiterzugeben, so Zeitler.
„Wenn die Bundesregierung jetzt nicht dafür sorgt, dass das Kurzarbeitergeld deutlich steigt, sind bald hunderttausende Menschen zusätzlich auf Hartz IV.“ Es sei „ein fatales Signal und eine für das gesellschaftliche Zusammenleben gefährliche Unwucht“, wenn die Politik in der Corona-Krise auf der einen Seite Unternehmen mit hunderten Milliarden Euro helfe, auf der anderen Seite aber hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Regen stehen lasse, so Zeitler.
„In Zeiten der Krise muss die Gesellschaft zusammenstehen. Politische Entscheidungen, dürfen nicht zur Spaltung führen, sondern müssen sicherstellen, dass die Krisenlast fair verteilt wird. Es ist absolut notwendig und richtig, dass die Unternehmen mit aller Kraft finanziell unterstützt werden. Genauso einen Schutzschirm brauchen aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gastgewerbe, Bäckereien und anderen Branchen mit niedrigen Löhnen.“
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net
Telefon: +49 (40) 38013-106
Fax: +49 (40) 38013-220
E-Mail: jonas.bohl@ngg.net