Grundlage der bereits zum siebten Mal vorgelegten Analyse sind die Kalkulationen von 85 Krankenhäusern. In der Analyse werden die sogenannten Investitionsbewertungsrelationen jedem einzelnen Behandlungsfall zugeordnet. Aus dem sich ergebenden Verhältnis kann für jedes Krankenhaus ein Investitionsbedarf berechnet werden. Gleiches gibt es auch seit dem vergangenen Jahr für tagesbezogene Investitionsbewertungsrelationen für psychiatrisch-psychosomatische Kliniken. Diese werden in einem separaten Katalog veröffentlicht. Sowohl die Krankenversicherung als auch die Krankenhäuser sehen die Investitionsbewertungsrelationen als gute Grundlage für die Bundesländer an, um danach Investitionsmittel zu vergeben. Es braucht dringend eine verbindliche, gesetzliche Vorgabe, die notwendigen Mittel bereitzustellen. Gerade in Zeiten einer Pandemie und allgegenwärtigen Forderungen nach mehr Intensivbetten und besserer Ausstattung wird dies deutlich.
Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen
Krankenhäuser werden in Deutschland über zwei Säulen finanziert. Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen tragen die Betriebskosten, z. B. die Kosten für medizinische Leistungen und für Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. In der Gesamtheit sind diese Investitionsmittel unzureichend, auch wenn dies von Land zu Land unterschiedlich ist. Keine der vergangenen Krankenhausreformen hat daran etwas geändert.
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