- NGG-Forderungen für Tarifvertrag Kurzarbeit sind wirtschaftlicher Irrsinn und würden viele Betriebe direkt in die Insolvenz treiben.
- Betriebe brauchen jetzt Liquidität, sonst ist ihre Existenz und damit auch die Einkommensgrundlage der Beschäftigten akut bedroht.
Betriebe in Hotellerie und Gastronomie und ihre Beschäftigten stehen durch das vollständige Wegbrechen der Umsätze gleichermaßen mit dem Rücken an der Wand. Der DEHOGA tut gerade alles, um politisch zu erreichen, dass die verheerenden Folgen der Corona-Krise durch staatliche Hilfen abgefedert werden. Nur so, nicht durch unerfüllbare Forderungen an die Arbeitgeber, deren Liquidität gerade gegen Null schrumpft, kann ein Schutzschirm über Betriebe und Beschäftigte aufgespannt werden.
Der DEHOGA hatte bereits in der letzten Woche der Gewerkschaft NGG den Vorschlag zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit unterbreitet. Die NGG hat jedoch als Minimalforderung für die Aufnahme von Verhandlungen verlangt, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettoeinkommens aufstocken und bis zwei Monate nach Ende der Kurzarbeit auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.
„Glücklicherweise sind die allermeisten Beschäftigen und sehr viele Betriebsräte realitätsnäher und weitsichtiger als die Funktionäre der Gewerkschaft NGG. Sie wissen, dass ihnen Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber nichts nutzen, wenn es diesen Arbeitgeber nicht mehr gibt und verständigen sich gemeinsam auf vernünftige Vereinbarungen zur Kurzarbeit“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Wenn wir jetzt für die Branche kämpfen, tun wir das für Betriebe und Beschäftigte. Nur gemeinsam werden wir diese außerordentliche Herausforderung meistern.“
Viele gastgewerbliche Betriebe sind bereits ganz oder weitgehend geschlossen; weitere Einschränkungen sind zu erwarten. Es gibt nahezu keine Umsätze mehr, die Kosten jedoch laufen weiter. Tausende Betriebe stehen kurz vor der Insolvenz und angekündigte staatliche Hilfen sind noch nicht da bzw. greifen nicht. Es ist nicht abzusehen, wie lange diese dramatische Lage anhält.
„In einer solchen Situation wäre es absolut unverantwortlich von uns als Verband, den Unternehmen durch einen Tarifvertrag mit hohen Zuschusszahlungen weitere finanzielle Lasten aufzubürden und Handlungsspielräume zu nehmen“, macht DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges deutlich: „Kurzarbeit soll dazu dienen, Betriebe von Lohnkosten zu entlasten und gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten. In der Umsetzung ist das für die Betriebe jetzt schon schwer genug, wie wir am gigantischen Beratungsbedarf unserer Mitglieder sehen. Wenn die tariflichen Bedingungen für Kurzarbeit diese aber so massiv verteuern, wie die NGG sich das vorstellt, geschieht das Gegenteil. Betrieben bleibt keine andere Möglichkeit mehr als die Freisetzung von Mitarbeitern oder die Insolvenz. Das ist betriebswirtschaftlicher Irrsinn und sozial unverantwortlich.“
Der DEHOGA fordert von der Politik verschiedene Maßnahmen zur schnellen und unbürokratischen Sicherstellung der Liquidität. Bezogen auf die Kurzarbeit bedeutet dies, dass das Kurzarbeitergeld schneller fließen muss. Dazu müssen die personellen Kapazitäten bei den Arbeitsagenturen erhöht, die Prozesse verschlankt und alle Möglichkeiten einer vereinfachten Antragstellung und Abrechnung auf den Weg gebracht werden.
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