Vor diesem Hintergrund appellieren wir eindringlich an die Landesregierung, die bislang ergriffen Stützungsmaßnahmen in einen ganzheitlichen Krisenplan zu überführen. Dieser sollte sich an den folgenden Eckpunkten orientieren:
1. Suspendierung der Schuldenbremse
Die Bewältigung der Krise wird viel Geld kosten. Geld, das in dem auf Kante genähten Landeshaushalt nicht vorhanden ist. Deshalb sollte die Schuldenbremse vorübergehend außer Kraft gesetzt werden, um dem Land mehr Spielraum zur Kreditaufnahme zu eröffnen.
2. Einrichtung eines Notfallfonds
Kleine Unternehmen, die nur wegen der Corona-Krise in Not geraten sind und nachweislich über ein erfolgversprechendes Geschäftsmodell verfügen, sollten mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von bis zu 25.000 Euro vor der Insolvenz geschützt werden.
3. Gründung eines landeseigenen Beteiligungsfonds
Im Vergleich mit Mittelständlern in anderen Bundesländern ist die Eigenkapitalausstattung des saarländischen Mittelstands unterdurchschnittlich. Das schränkt seinen Zugang zu Krediten ein. Das Land sollte sich deshalb über einen Beteiligungsfonds an größeren mittelständischen Unternehmen, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet sind, auf Zeit beteiligen können.
4. Rückrufaktion für Beamte
Das operative Handling der Stützungsmaßnahmen erfordert personelle Kapazitäten, die derzeit nur begrenzt vorhanden sind. Da die Zeit drängt und neue Kapazitäten nicht schnell genug aufgebaut werden können, sollte die Landesregierung Beamte, die in den letzten fünf Jahren in den Ruhestand versetzt wurden, für einen vorübergehenden Zeitraum zurückrufen.
In der Finanzkrise 2009 hat die Politik den Sparern die Garantie gegeben, dass ihre Einlagen sicher seien. Heute brauchen die Unternehmen die Gewähr, dass sie in diesem absoluten Ausnahmezustand nicht allein gelassen werden. Die saarländische Wirtschaft erwartet von der Landesregierung ein solches Signal. Es beruhigte und schaffte Vertrauen. Und es sicherte die wirtschaftliche Substanz, um nach der Krise neu durchstarten zu können.“
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