Die staatlichen Kultureinrichtungen setzen damit in Absprache mit der Behörde für Kultur und Medien die Aufforderung des Senats um, auch auf Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen zu verzichten. Bereits gestern hatten sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin darauf verständigt, dass keine Veranstaltungen stattfinden sollen, die nicht unbedingt notwendig seien. Auch die Kulturministerinnen und -minister der Länder waren sich heute einig darin, „dass gegen die Verbreitung des Virus in der Bevölkerung alles unternommen werden muss und dazu auch die erforderlichen Maßnahmen im Kulturbereich zu treffen sind“.
In Ergänzung der bereits erlassenen Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern und den bereits ergriffenen Einschränkungen zum Beispiel im Hamburger Kulturbetrieb hat der Senat heute in einem Beschluss dazu aufgefordert, „auch auf alle öffentlichen und privaten nicht notwendigen oder zwingend erforderlichen Veranstaltungen mit einer Zahl von unter 1000 Teilnehmern ab sofort zu verzichten“. Das gilt auch für private Kulturveranstalter wie private Theater und Museen, Konzertveranstalter oder Musikclubs.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „In der derzeitigen dynamischen Lage ist es richtig, auch in den weiteren Kultureinrichtungen der Stadt wie Museen, Gedenkstätten und Bücherhallen den Betrieb einzustellen. Es gilt weiterhin, dass wir auch im Bereich der Kultur alles tun müssen, um den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu gewährleisten. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung sind für staatliche und private Kultureinrichtungen sowie für freischaffende Künstlerinnen und Künstler weitreichend. Deshalb arbeiten wir an schneller und unbürokratischer Hilfe, um die aktuelle für Akteurinnen und Akteure der Kulturszene existenzbedrohende Situation abfedern zu können. Wir müssen – auch gemeinsam mit dem Bund – alles dafür tun, um die Kulturlandschaft unserer Stadt in ihrer Vielfalt zu erhalten.“
Um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Künstlerinnen, Künstler und Kulturorte Hamburgs reagieren zu können, prüft die Behörde für Kultur und Medien Möglichkeiten, wie schnell und unbürokratisch unterstützt werden kann. Dazu finden in den kommenden Tagen Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von staatlichen und privaten Kultureinrichtungen, privaten Veranstaltern sowie der freien Szene statt.
Allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus in Hamburg
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet, die laufend aktualisiert wird: www.hamburg.de/coronavirus.
Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Telefon: +49 (40) 42824-208
http://www.hamburg.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (40) 42824-207
E-Mail: enno.isermann@bkm.hamburg.de