E.ON ist bei der geplanten vollständigen Integration von innogy einen bedeutenden Schritt vorangekommen. Die außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE in Essen hat heute dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der innogy SE zugestimmt. Demnach werden die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung auf den Hauptaktionär E.ON SE übertragen. Die Minderheitsaktionäre erhalten als Abfindung 42,82 Euro je innogy-Aktie. Ein gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer hat gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben bestätigt, dass die festgelegte Barabfindung angemessen ist.
Der verschmelzungsrechtliche Squeeze Out wird mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Dann wird E.ON hundertprozentige Eigentümerin und kann innogy vollständig in den E.ON-Konzern integrieren.
Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.