Die deutsche Gesundheitspolitik wird zunehmend durch Brüssel beeinflusst. Zuletzt versuchten verschiedene Krankenkassen sich dem Verbot der Ausschreibungen und Open-House-Verträge durch Berufung auf das EU-Recht zu entziehen. Auch die Regelungen der Medical Device Regulation (MDR) schlagen auf das deutsche Gesundheitshandwerk durch. Beide Themen standen daher auf der Agenda des Treffens zwischen Abgeordneten des für Ausschreibungen und MDR zuständigen Binnenmarkt-Ausschuss (IMCO) des Europäischen Parlamentes und dem deutschen Spitzenverband für Orthopädie-Technik. „In einem sehr auf die Fakten konzentrierten Gespräch konnten wir die EU-Vertreter über die Sorgen und Wünsche der deutschen Orthopädie-Technik informieren. Es ist gelungen, die wichtigsten Fragen auf den Punkt zu bringen und an der richtigen Stelle zu platzieren. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) wird in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks die Gespräche in den nächsten Monaten auf Wunsch der Parlamentarier fortführen“, bilanzierte Klaus-Jürgen Lotz, Präsident des BIV-OT, als Fazit des Gesprächs.
Über Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7-9
44135 Dortmund
Telefon: +49 (231) 557050-0
Telefax: +49 (231) 557050-40
http://www.biv-ot.org
Ansprechpartner:
Doreen Scholz
Verbandskommunikation
Telefon: 023155705052
E-Mail: scholz@biv-ot.org
Verbandskommunikation
Telefon: 023155705052
E-Mail: scholz@biv-ot.org
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.