Sammelobjekt Glühweintasse

Als Andenken für den jährlichen Besuch des Weihnachtsmarktes sind die bunten Tassen und Becher der Glühweinstände recht beliebt. Da Besucher für deren Gebrauch auf dem Weihnachtsmarkt meist ein Pfand zahlen müssen, meinen viele, sie könnten das begehrte Objekt einfach behalten. Falsch! Das hinterlegte Pfand ist nicht der Kaufpreis! Streng genommen handelt es sich bei so einem Verhalten also um Diebstahl, warnen ARAG Experten. Ins Gefängnis ist wegen einer stibitzten Tasse zwar noch keiner gekommen. Aber besser und vor allem freundlicher ist es, am Glühweinstand eine saubere Tasse zu erstehen. 

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