Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel sind die vier „Mütter des Grundgesetzes“. Sie waren damals die einzigen weiblichen Abgeordneten des 65 Personen umfassenden Parlamentarischen Rates. Sie waren es, die 1949 die Formulierung von der Gleichberechtigung in Art. 3, Abs. 2 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“) im Grundgesetz durchgesetzt haben und somit die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankern konnten.
Die Ausstellung dokumentiert auf 17 Tafeln das Leben und Wirken der Vier und würdigt das politische Engagement, das die vier Mütter des Grundgesetzes in den ersten Jahren der Bundesrepublik gezeigt haben.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Ausstellung initiiert; präsentiert wird sie in Kooperation von der TH Lübeck, des Landesfrauenrats S.-H. und der Ausschussvorsitzenden Gyde Jensen. Gemeinsam wollen sie zur Ausstellungseröffnung Impulse geben und mit den Gästen über Gleichberechtigung und weitere Grundrechte sprechen.
Daten zur Ausstellung:
Eröffnung: Fr., 29.11.2019, 17:00 Uhr
Laufzeit: 29.11. – 30.12.2019
Öffnungszeiten: Mo – Fr., 8:00 – 19:00 Uhr (geschlossen: sonntags, und 24.-26.12.)
Raum: Foyer Gebäude 25, Bessemerstraße / Ecke Stephensonstraße
Eintritt frei
Ausstellungskonzeption und -verleih: EAF Berlin, Schumannstraße 5, 10117 Berlin, Telefon 030 – 308 77 60-0, info@eaf-berlin.de
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