Dies kann allerdings nur gelingen, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür gegeben sind. Grundlage einer jeden Berufsausübung ist die Ausbildung, die – auf die Physiotherapie bezogen – dem medizinischen/therapeutischen Standard entsprechen muss. Diese Voraussetzung ist durch die Inhalte des vorliegenden VorabReferentenentwurfs in höchstem Maße gefährdet. Unabhängig davon, dass der Entwurf viele Fragen offenlässt, enthält er eklatante Fehler, deren Korrekturen in den eigentlichen Referentenentwurf einfließen müssen.
Es sind aus Sicht der Bundesdelegiertenkonferenz von PHYSIO-DEUTSCHLAND wesentliche Korrekturen vorzunehmen, um mit einem neuen Berufsgesetz in der Physiotherapie die längst überfällige Weiterentwicklung der Ausbildung – auch dem internationalen Standard angepasst – zu erreichen.
Deshalb fordert das höchste Beschlussgremium von PHYSIO-DEUTSCHLAND einstimmig das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, folgende Kernelemente im tatsächlichen Referentenentwurf für die Physiotherapie nachhaltig mitzudenken und auch umzusetzen:
– Das neue Berufsgesetz und dem folgend eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Physiotherapie sind das Fundament für eine qualitätsgerechte Patient*innenversorgung von morgen.
– Essentiell ist ein geregelter und zeitlich festgelegter Übergang hin zu einer rein hochschulischen Ausbildung der zukünftigen Physiotherapeut*innen.
– Das neue Berufsgesetz darf keinesfalls eine Zwei-Klassen-Therapie und damit einen Rückschritt zum heutigen IST-Zustand manifestieren.
– Es darf keine Einschränkung des Tätigkeitsspektrums der zukünftigen Physiotherapeut*innen geben. Eine Beschränkung des Ausbildungs-/ Studiumsziels allein auf das Muskel-Skelett-System und Bindegewebe, wie es der vorliegende Vorabreferentenentwurf vorsieht, bedarf der dringenden Korrektur.
– So lange die hochschulische Ausbildung noch kein Goldstandard ist, muss Transparenz über die Abschlüsse für die Patientinnen und Patienten und auch die Ärzteschaft gegeben sein.
– Der Umgang bisheriger Bachelorabsolvent*innen in der Physiotherapie muss im Sinne der Patient*innenversorgung geregelt sein.
– Die Finanzierung der neuen Ausbildungsstrukturen darf nicht ungeregelt auf die Bundesländer verlagert werden.
– Fehler wie bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Pflegeberufegesetzes müssen bei den Therapieberufen zum Wohle der Patient*innen und zur Sicherung der therapeutischen Versorgung vermieden werden.
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