Mangelnde Teilhabegerechtigkeit: Gefährdung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen

Am 26. und 27. April 2024 findet unter dem Titel „Arbeitsplatz Musikschule: Nachwuchsgewinnung, Berufsbild, Diversität, Nachhaltigkeit, Tarifentwicklung, Digitalität“ in der Historischen Stadthalle Wuppertal die Hauptarbeitstagung und Trägerkonferenz mit Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) statt.

In seinem heutigen Pressegespräch hat sich der Verband zu den Schwerpunkten seiner Arbeit positioniert, in deren Mittelpunkt die im Titel der Hauptarbeitstagung genannten Themen stehen. Weiterer wichtiger Bestandteil für die Arbeit der Musikschulen ist ebenfalls die Bildungsgerechtigkeit mit gleichwertigen Zugangsmöglichkeiten zur musikalischen Bildung durch die öffentlichen Musikschulen.

Dazu betonte der Bundesvorsitzender des VdM, Friedrich-Koh Dolge: „Die musikalische Teilhabegerechtigkeit für Kinder und Jugendliche läuft in Deutschland Gefahr, in eine Schieflage zu geraten! Ihre musikalische Bildung hängt immer stärker vom Zufall des Geburtsortes ab. Dabei tragen die Kommunen gemeinsam mit den Eltern als Gebührenzahler nach wie vor den größten Anteil an der Finanzierung der musikalischen Bildung. Angesichts der Dynamik der Kostenentwicklungen benötigen öffentliche Musikschulen dringend eine stärkere und verlässlichere ordnungspolitische und finanzpolitische Verantwortungsübernahme durch die Bundesländer, um die musikalische Bildungsgerechtigkeit zu stabilisieren. Das ‚Herrenberg-Urteil‘ des Bundessozialgerichts, das die Träger der Musikschulen zwingend dazu anhält, Musikschullehrkräfte nur noch im Anstellungsverhältnis zu beschäftigen, wird zusätzlich Musikschulen in finanzielle Bedrängnis bringen. Eine finanzielle Bedrängnis, die die musikalische Bildung von Kindern zusätzlich und unmittelbar gefährdet. Es ist höchste Zeit, dass musikalische Bildung nicht zum Luxusgut wird, sondern als integraler Bestandteil ganzheitlicher Bildung ernsthaft unterstützt wird."

Matthias Nocke, Kulturdezernent Stadt Wuppertal, erklärte: „Die musikalische Bildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der ganzheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie fördert nicht nur ihre künstlerischen Fähigkeiten, sondern auch wichtige Kompetenzen wie Kreativität, Kulturelles Verständnis und soziale Integration. Wir sind stolz darauf, dass die Bergische Musikschule der Stadt Wuppertal eine entscheidende Rolle dabei spielt, diesen Bildungsauftrag zu erfüllen und sowohl jüngeren als auch älteren Menschen einen Zugang zur Musik zu ermöglicht. Der großen Herausforderung der Nachwuchsgewinnung begegnet die Bergische Musikschule im Rahmen ihrer Talentakademie mit einem breit aufgestellten Programm, das individuell und flexibel den besonders begabten Nachwuchs von Musikerinnen und Musikern in Wuppertal fördert.“

Eingeleitet wird die Bundesversammlung am Freitag, 26. April 2024, um 13.00 Uhr durch den Bundesvorsitzenden des VdM Friedrich-Koh Dolge und den Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal Prof. Dr. Uwe Schneidewind. Danach folgt eine Podiumsdiskussion zur Tarifentwicklung und Nachwuchsgewinnung an Musikschulen mit Vertretern der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, von ver.di und des VdM.

Die Hauptarbeitstagung mit Bundesversammlung wird vom VdM in Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal, der Bergischen Musikschule und dem Landesverband der Musikschulen in NRW veranstaltet. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Stadt Wuppertal.

Der VdM ist der Fach- und Trägerverband der über 933 öffentlichen, zumeist kommunalen Musikschulen, in denen in bundesweit rund 21.000 Unterrichtsstätten über 1,4 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 37.000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet werden. Er engagiert sich als Fachpartner für die bundesweite Entwicklung und Umsetzung musikalischer Jugend- und Erwachsenbildung.

Weitere Informationen unter www.musikschulen.de.

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