Treibhausgas-Bilanz für die Wohnungswirtschaft: Stadtwerke Witten stellen praxisnahe Lösung vor

Die Stadtwerke Witten bieten Unternehmen der Wohnungswirtschaft jetzt das Erstellen einer Treibhausgas-Bilanz an. Diese deutschlandweit einzigartige Lösung ermöglicht einen praxisnahen Statusbericht über alle Objekte. Davon profitieren nicht nur das Klima, sondern auch Vermieter und Mieter gleichermaßen.

„Als erster Dienstleister überhaupt bieten wir Unternehmen der Wohnungswirtschaft die Erstellung einer Treibhausgas-Bilanz an“, sagt Michael Völpert vom Vertrieb der Stadtwerke Witten. „Wir haben dieses Angebot in enger Kooperation mit örtlichen Wohnungsunternehmen entwickelt, damit es optimal zu deren Bedürfnissen passt.“

Anders als eine CO2-Bilanz erfasst eine Treibhausgas-Bilanz – kurz: THG-Bilanz – alle klimarelevanten Emissionen der betreffenden Wohngebäude, analysiert und bewertet sie. „Dabei nehmen wir sämtlichen Emissionsquellen in den Blick“, erläutert Pierre Komorr, der das Thema gemeinsam mit Michael Völpert betreut. „Dazu gehören zum Beispiel Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung.”

Ausgerichtet an Bedürfnissen der Wohnungswirtschaft

Die Erstellung orientiert sich eng an den Wünschen der Wohnungswirtschaft. „Wir haben im Vorfeld ganz konkret den Bedarf abgefragt und unsere Bilanzierungsmethode in einem Pilotprojekt an mehreren Test-Immobilien erprobt“, berichtet Michael Völpert.

„Das Produkt THG-Bilanz.Standard können unsere Kunden schon jetzt nutzen. Künftig wird noch THG-Bilanz.Premium hinzukommen.“ Damit erhalten die Kunden dann zusätzlich etwa eine Darstellung der Energie-Effizienz-Klassen ihrer Gebäude oder konkrete Empfehlungen für eine energetische Modernisierung.

„Wohnungsunternehmen, die sich auf den Weg in Richtung Treibhausgasneutralität machen möchten, sollten uns jetzt ansprechen“, so Pierre Komorr. „Wir erläutern ihnen die THG-Bilanz gerne in einem persönlichen Gespräch und unterstützen sie mit unserem Know-how.“

Die Berechnung der THG-Bilanz findet in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) statt. Damit wird gewährleistet, dass die sogenannten Emissions-Faktoren immer auf dem aktuellen Stand sind. „So können wir unseren Kunden immer eine aussagekräftige Analyse bereitstellen.“

Grundlage für die Kostenplanung

Die Bilanz unterstützt Immobilienbetreiber zum Beispiel bei der Kostenplanung. „Wir ermitteln für alle Gebäude des Unternehmens die Emissionen und setzen sie ins Verhältnis zu Bruttogrundfläche und Nettoraumfläche“, so Michael Völpert. Der Abschlussbericht besteht aus einer Gesamtübersicht aller seiner Gebäude inklusive individueller Zertifikate. Daraus wird sofort ersichtlich, wo Handlungsbedarf besteht – das ist eine hervorragende Grundlage für die Planung und Priorisierung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Und nicht nur das: „Wenn die THG-Bilanz einer Wohnungsgenossenschaft überdurchschnittlich gut ist, bedeutet das auch einen Imagegewinn“, weiß Pierre Komorr. „Potenzielle Mieterinnen und Mieter wissen dann, dass der Vermieter viel für den Klimaschutz tut. Und dass die Kosten für den Energieverbrauch der künftigen Wohnung im Rahmen bleiben. Zudem können konkrete Energiesparmaßnahmen für die Nutzer einzelner Objekte abgeleitet werden.“

Gesetzliche Pflicht: Treibhausgasneutral bis 2045

Im Klimaschutzgesetz ist seit 2021 verpflichtend festgelegt, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral sein muss. Dem Gebäudesektor und der Wohnungswirtschaft kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Vor allem der Wärmebedarf von Immobilien ist für einen großen Teil des Primärenergieverbrauchs verantwortlich. Und der wird aktuell noch immer überwiegend mit fossilen Energieträgern gedeckt.

 „In der Wohnungswirtschaft besteht in den kommenden Jahren erheblicher Handlungsbedarf“, weiß Michael Völpert. „Aber wir brauchen gar nicht unbedingt auf das Jahr 2045 zu schauen. Schon heute ist eine THG-Bilanz für die Unternehmen von großem Nutzen – Stichwort kommunale Wärmeplanung.“

Überblick Kundenvorteile: Die THG-Bilanz dient unter anderem …

  • als Unterstützung bei der Erstellung von Wirtschaftsplan & Kostenplanung
  • zur Analyse & Priorisierung energetischer Modernisierung des Gesamt-Bestandes
  • zur Transparenz gegenüber Mieterinnen und Mietern über den energetischen Zustand des jeweiligen Gebäudes

 

Über die Stadtwerke Witten GmbH

Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser: Wir versorgen die Stadt Witten zuverlässig mit Energie. Eine besonders wichtige Rolle spielen für uns regenerative und umweltschonende Energien. Durch eCarsharing, unseren E-Fuhrpark und Ladestationen in Witten fördern wir zudem die Elektromobilität. Auch Vergnügen und Wohlgefühl stehen bei uns ganz oben: Wir betreiben die Hallenbäder Herbede und Annen, das Freibad Annen sowie das Ausflugsschiff MS Schwalbe II. Ob Sport- und Kulturveranstaltungen oder Bildung und Soziales – die Stadtwerke Witten sind ein zuverlässiger Partner in der Region.
www.stadtwerke-witten.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stadtwerke Witten GmbH
Westfalenstr. 18-20
58455 Witten
Telefon: +49 (2302) 91730
Telefax: +49 (2302) 9173555
http://www.stadtwerke-witten.de

Ansprechpartner:
Pierre Komorr
Vertrieb Wohnungswirtschaft
E-Mail: wohnungswirtschaft@stadtwerke-witten.de
Michael Völpert
Vertrieb Wohnungswirtschaft
E-Mail: wohnungswirtschaft@stadtwerke-witten.de
Isabell Bittner
Pressesprecherin
Telefon: 023029173533
E-Mail: isabell.bittner@stadtwerke-witten.de
Mathias Kukla
Pressesprecher
Telefon: +49 (2302) 9173537
E-Mail: mathias.kukla@stadtwerke-witten.de
Julia Pfannkuch
Pressereferentin
Telefon: +49 (2302) 9173334
E-Mail: julia.pfannkuch@stadtwerke-witten.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel