Das Bauwesen kämpft seit Jahren mit den Folgen von Bürokratie, Überregulierung und hohen Baukosten. Der „Gebäudetyp E“ ermöglicht es, Bauherr:innen und Architekt:innen einvernehmlich festzulegen, welche Anforderungen an das gemeinsame Bauvorhaben wirklich wichtig sind und an welchen Stellen bewusst Abweichungen von geltenden Vorschriften machbar oder sogar wünschenswert sind. Dies erlaubt einerseits eine kostengünstigere, schnellere und technisch einfachere Ausführung bewährter Bauweisen, andererseits eröffnet es die Umsetzung innovativer Ideen, die in den Normen noch nicht abgebildet sind.
„Die Aktualisierung der Sächsischen Bauordnung ist eine wichtige Maßnahme gegen die Überregulierung im Bauwesen und damit ein bedeutender Schritt in Richtung kreativer und nachhaltiger Architektur. Wir freuen uns, dass die in der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf explizit geäußert Anregung der Kammer von der Politik aufgegriffen wurde und Eingang in den § 67 SächsBO gefunden haben.“, erklärt Andreas Wohlfarth, Präsident der Architektenkammer Sachsen.
Der Sächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 31. Januar 2024 unter anderem das Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung beschlossen und damit auch den Weg für den sogenannten „Gebäudetyp E“ geebnet. Die Architektenkammer Sachsen hatte in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit Vertreter:innen von Politik, Recht und Wirtschaft geführt und auf all diesen Ebenen für die Einführung des „Gebäudetyp E“ ihre Argumente vorgetragen und erläutert.
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