Deutschland im Apothekensterben: Alarm für die Gesundheitsversorgung
Im Jahr 2023 erlebte Deutschland einen alarmierenden Rückgang der Apothekenanzahl in allen Bundesländern. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gab bekannt, dass landesweit nur noch 17.571 Apotheken zur Verfügung stehen. Dieser drastische Rückgang resultierte aus einer Vielzahl von Schließungen im Vergleich zu Neueröffnungen und verdeutlichte ein weit verbreitetes Phänomen des Apothekensterbens.
In Bayern, dem flächenmäßig größten Bundesland, schlossen allein im vergangenen Jahr 106 Apotheken, während lediglich 5 neue eröffnet wurden. Auch in anderen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe, waren ähnliche Entwicklungen zu verzeichnen.
Die ABDA richtet einen dringenden Appell an die Bundesregierung, um Maßnahmen zur Stabilisierung des Apothekensystems zu ergreifen. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening kritisiert dabei die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums als potenziell gefährlich, da sie zu einer weiteren wirtschaftlichen Schwächung des Systems und einer Zwei-Klassen-Versorgung führen könnten.
Experten aus dem Gesundheitssektor diskutieren intensiv über die Verantwortlichkeit der Regierung für das Apothekensterben. Kritiker führen Reformen im Gesundheitswesen, insbesondere Sparmaßnahmen und die Einführung des "Apothekennotdienstfonds", als Hauptursachen für den erheblichen Druck auf die Apotheken an. Der Apothekerverband Deutschlands erhebt schwere Vorwürfe, dass politische Entscheidungen dazu geführt hätten, dass viele Apotheken nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können.
Die Regierung verteidigt ihre Maßnahmen als notwendig, um das Gesundheitssystem effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach betont, dass finanzielle Unterstützung durch den Apothekennotdienstfonds gewährt wird und weitere Maßnahmen geplant sind, um die Apothekenlandschaft zu stabilisieren.
Die öffentliche Debatte über die Verantwortung der Regierung bleibt hitzig, da besorgte Bürger zunehmend die Schließung von Apotheken in ihrer Nähe wahrnehmen. Die Frage nach der Haftbarkeit gestaltet sich juristisch als herausfordernd, da direkte Kausalitäten zwischen politischen Entscheidungen und dem Apothekensterben schwer nachweisbar sind.
In dieser unsicheren Lage steht die Zukunft zahlreicher Apotheken auf dem Spiel, während politische Entscheidungsträger sorgfältig abwägen müssen, wie sie die Herausforderungen im Gesundheitswesen angehen, um eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen. Eine transparente Diskussion und die Einbindung aller relevanten Akteure sind dabei unerlässlich, um tragfähige Lösungen zu finden.
Kontroverse um Abda-Kampagne lenkt von finanziellen Herausforderungen der Apotheken ab
Inmitten von Kontroversen und internen Spannungen innerhalb der Apothekenbranche spitzt sich die Auseinandersetzung um die Nachwuchskampagne "How to sell drugs offline (fast)" der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) weiter zu. Die Freie Apothekerschaft hat sich nun offiziell von der umstrittenen Maßnahme distanziert, die in Verbindung mit einem als zu weitgehend empfundenen Lauterbach-Terminator-Poster steht.
Die Abda-Kampagne hat nicht nur zu einem öffentlichen Schlagabtausch zwischen den verschiedenen Apothekerverbänden geführt, sondern auch zu einer polarisierten Reaktion in den sozialen Medien. Kommentare reichen von Kritik über "peinlich" bis hin zu Vorwürfen der "Ekelhaftigkeit". Benjamin Rohrer, Kommunikationschef der Abda, äußerte seine Enttäuschung über die als überzogen wahrgenommenen Protestaktionen seitens der Apotheker.
Die Freie Apothekerschaft, normalerweise als seriös geltend, hebt hervor, dass die Aktion in keiner Weise mit ihrer täglichen Arbeit in Verbindung steht. Insbesondere wird auf die Ernsthaftigkeit des gesellschaftlichen Themas von Drogen und Drogentoten verwiesen, während gleichzeitig Kritik an der mangelnden Sensibilität für die Interessen der Apotheken seitens der Berufsvertretung laut wird.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, betont, dass die Branche nicht nur mit kontroversen Kampagnen, sondern vielmehr mit drängenden finanziellen Herausforderungen konfrontiert ist. Seit rund zwei Jahrzehnten stagniert das Apothekenhonorar, während die steigenden Auflagen von Gesetzgebern, dem Bundesgesundheitsministerium und den Krankenkassen vermehrt zur Schließung von Apotheken führen.
Hänel unterstreicht die Notwendigkeit, den Apothekern nicht nur die Möglichkeit zur Ausbildung, sondern auch finanzielle Entlastung zu bieten. Die mangelnde Attraktivität der Apothekenberufe und die Suche nach Nachfolgern werden als direkte Folgen der stagnierenden Vergütung und steigenden Belastungen für die Apotheken genannt.
Die Frage stellt sich, ob die Apothekerverbände angesichts dieser Herausforderungen nicht drängendere und bedeutendere Themen priorisieren sollten, um die langfristige Stabilität und Zukunft der Apotheken zu gewährleisten.
Digitales Rezeptwesen: Fortschritte und Herausforderungen bei der Einführung des E-Rezepts für unterschiedliche Kostenträger
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) tauchen vermehrt Fragen bezüglich der Zulässigkeit unterschiedlicher Kostenträger auf. Während die meisten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bereits die Möglichkeit bieten, verschreibungspflichtige Medikamente sowie Rezepturen und Blutprodukte per E-Rezept abzurechnen, gibt es nach wie vor Ausnahmen.
Insbesondere für Patienten der Bundeswehr, Bundespolizei, Freien Heilfürsorge, Postbeamtenkrankenkasse und Sozialämter gestaltet sich die Lage komplexer. Aktuell besteht noch keine Möglichkeit, für diese Kostenträger E-Rezepte auszustellen. Dies betrifft auch den Sprechstundenbedarf, der weiterhin auf herkömmlichen Papierrezepten basiert.
Trotz der grundsätzlichen Zulässigkeit für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mittels E-Rezept gibt es Herausforderungen in der praktischen Umsetzung. Einige Ärzte berichten von Schwierigkeiten bei der korrekten Eingabe des Kostenträgers in den Arztpraxen. Hierbei wird gelegentlich die Krankenkasse des Patienten anstelle der Berufsgenossenschaft eingetragen, obwohl der Kostenträgertyp korrekt als BG angegeben ist. Ähnliche Probleme werden auch von Apothekeninhabern beobachtet, die darauf hinweisen, dass manche Praxen zur Sicherheit auf Papierrezepte zurückgreifen.
Um diese Herausforderungen zu überwinden, wird von Experten ein Software-Update als mögliche Lösung vorgeschlagen. Dies könnte dazu beitragen, die fehlerhafte Zuordnung des Kostenträgers zu beheben und die reibungslose Abwicklung von E-Rezepten für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sicherzustellen.
Insgesamt verdeutlicht diese Entwicklung, dass trotz der positiven Aspekte des E-Rezepts noch Anpassungen notwendig sind, um eine einheitliche und reibungslose Anwendung in allen medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten. Der Blick in die Zukunft bleibt gespannt, da weitere Schritte unternommen werden, um die Nutzung des E-Rezepts für alle Kostenträger zu ermöglichen.
SPD-Veranstaltung in Trier: Apotheken im Fokus – Reformpläne und Herausforderungen diskutiert
Im Zuge einer von der SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz organisierten Diskussionsveranstaltung in Trier standen am Mittwochabend die aktuellen Herausforderungen der Gesundheitsversorgung im Fokus, insbesondere im Hinblick auf die Lage der Apotheken. Die Bundestagsabgeordneten Verena Hubertz und Matthias Mieves hatten zu diesem Treffen eingeladen, an dem 30 Gäste teilnahmen, darunter 25 mit einem Apothekenbezug, so die ABDA. Unter den Gästen befanden sich auch Vorstandsmitglieder des Landesapothekerverbands und der Landesapothekerkammer.
Verena Hubertz unterstrich die wesentliche Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem. Ihre Überzeugung von der Bedeutung dieses Sektors wurde durch einen Sommerbesuch in der Mosel Apotheke Ehrang gestärkt, wo sie mit Erstaunen die zahlreichen Schritte in der Software verfolgte, die erforderlich sind, um ein Nasenspray für Kinder auf GKV-Rezept auszugeben. Auf Instagram betonte sie die aktuellen Herausforderungen, darunter zeitweilige Lieferengpässe, Fachkräftemangel und eine überbordende Bürokratie, die eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung erschweren.
Hubertz verkündete, dass die SPD sich in der Regierung und im Bundestag für eine Verbesserung der Patientenversorgung einsetze und den Reformstau der letzten Jahre überwinden wolle. Eine geplante Reform der veralteten und komplexen Apothekenvergütung im kommenden Jahr sei Teil dieser Bemühungen.
Matthias Mieves, Mitglied im Digital- und Gesundheitsausschuss des Bundestags, betonte das langfristige Interesse an einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im Gesundheitssystem. Er ging auf die Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein und sprach sich grundsätzlich für eine Erhöhung der Vergütung aus, jedoch nicht nach dem Gießkannenprinzip. Mieves verteidigte sogar die schrittweise Senkung des Zuschlags auf den Apothekeneinkaufspreis zugunsten eines höheren Fixums.
Der Politiker betonte die Notwendigkeit, dass Apotheken neue Felder im Bereich pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) erschließen sollten. Zudem zeigte er Bereitschaft, Apotheken bei formalen Fehlern gegenüber den Krankenkassen mehr Retaxsicherheit einzuräumen. Die genaue Ausrichtung dieser Änderungen blieb jedoch unklar.
Die Erkenntnisse und Eindrücke aus der Diskussion werden voraussichtlich in die weiteren politischen Aktivitäten der Teilnehmer, insbesondere von Verena Hubertz und Matthias Mieves, einfließen. Mieves äußerte sich positiv zu den Plänen von Karl Lauterbach in den sozialen Medien. Kritische Nachfragen eines Apothekers zur aktuellen Lage versuchte Mieves zu entkräften, indem er auf Statistiken der ABDA verwies, die einen sukzessiven Anstieg der durchschnittlichen Umsätze und Gewinne der Apotheken in den letzten Jahren zeigten.
Aarane N: Neue Indikation erweitert Horizont der Atemwegsbehandlung
In einer bedeutenden Entwicklung im Bereich der pharmazeutischen Therapie erhält das Medikament Aarane N eine erweiterte Indikation, die über bisherige Anwendungen hinausgeht. Bekannt für vergangene Lieferengpässe, erleichtert die Kombination aus Natriumcromoglicat und Reproterolhydrochlorid nun nicht nur Asthmatiker:innen das Atmen, sondern wird auch für die Behandlung akuter, plötzlicher Atembeschwerden ohne Asthma als Grunderkrankung empfohlen.
Die frühere Indikation von Aarane N beschränkte sich auf die Verhütung und Behandlung von Atemnot bei verschiedenen Asthmaformen. Die aktualisierte Indikation erweitert den Anwendungsbereich auf die symptomatische Akutbehandlung von plötzlich auftretenden Atembeschwerden, insbesondere allergischer Natur oder solcher, die durch Belastung, Stress oder Infektionen ausgelöst werden. Eine bahnbrechende Neuerung besteht darin, dass Aarane N nun auch zur gezielten Vorbeugung vor Anstrengungsasthma oder bei vorhersehbarem Allergenkontakt verwendet werden kann.
Für das Beratungsgespräch sind klare Anwendungshinweise definiert. Zur Vorbeugung eines Asthmaanfalls vor Belastung oder vorhersehbarem Allergenkontakt sollten zwei Sprühstöße etwa zehn bis 15 Minuten vorher inhaliert werden, vorausgesetzt, die letzte Inhalation liegt mehr als drei Stunden zurück. Bei akuten Atembeschwerden kann ein weiterer Sprühstoß inhaliert werden, und bei ausbleibender Besserung innerhalb von fünf Minuten ist ein weiterer Sprühstoß erforderlich. Bei anhaltender Atemnot sollte sofort ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Anwendung erfolgt durch Inhalation nach vorherigem Schütteln der Suspension. Dabei wird das Mundstück locker umschlossen, tief eingeatmet, der Sprühstoß freigesetzt und anschließend das Mundstück entfernt. Nach dem Inhalieren wird die Luft kurz angehalten und dann langsam durch die Nase oder die Lippenbremse ausgeatmet.
Aarane N, bestehend aus Natriumcromoglicat und Reproterolhydrochlorid, setzt auf die synergistische Wirkung dieser beiden Wirkstoffe. Natriumcromoglicat, das Dinatriumsalz der Cromoglicinsäure, wirkt als Antiallergikum, indem es die Freisetzung von Histamin aus den Mastzellen durch Mastzellstabilisation hemmt. Reproterolhydrochlorid, ein b2-Sympathomimetikum, führt durch Stimulation der b2-Rezeptoren zu einer Erweiterung der Bronchialmuskulatur, was die Atmung bei Atemnot erleichtert. Diese Kombination macht Aarane N zu einer effektiven Option für die Behandlung akuter Atembeschwerden und zur Vorbeugung von Asthmaanfällen.
Rechtsstreit um Sonntagslieferungen: Oberlandesgericht Köln bestätigt Entscheidung gegen Apotheke und Schnelllieferdienst Mayd
Im jüngsten Rechtsstreit um die Sonntagslieferungen von Arzneimitteln hat das Oberlandesgericht Köln in einem aktuellen Urteil die Entscheidung des Landgerichts bestätigt. Die Klage wurde von der Wettbewerbszentrale eingereicht und bezieht sich auf die Kooperation einer Apotheke in Nordrhein-Westfalen mit dem Schnelllieferdienst Mayd. Beide Parteien wurden als wettbewerbswidrig eingestuft, da Arzneimittel oder apothekenübliche Waren an Sonn- oder Feiertagen geliefert wurden, obwohl die Apotheke zu dieser Zeit nicht zum Notdienst eingeteilt war.
Die Kernfrage dieses Rechtsstreits liegt in der Auslegung der seit 2012 geltenden Regelung zur Dienstbereitschaft in der Apothekenbetriebsordnung, insbesondere im Verhältnis zu landesrechtlichen Normen zur Ladenöffnung. Das Landgericht Köln hatte bereits im April 2023 entschieden, dass ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz des Landes NRW vorliege.
Die strittige Frage in diesem Fall ist, ob die landesrechtliche Vorschrift, die Schließungsverfügungen der Apothekenkammer ermöglicht, möglicherweise nichtig ist, da § 23 der Apothekenbetriebsordnung möglicherweise abschließend regelt, dass Apotheken ständig geöffnet sein dürfen. Das Oberlandesgericht Köln betonte jedoch, dass § 23 ApBetrO nicht abschließend regelt, dass Apotheken an Sonn- und Feiertagen unabhängig von den Ladenöffnungszeiten geöffnet sein dürfen. Vielmehr sei § 7 Abs. 2 LÖG NW eine geeignete Rechtsgrundlage für Schließungsanordnungen der Apothekenkammer zur Regelung der Notdienstbereitschaft.
Das Urteil des Oberlandesgerichts bezieht sich auch auf die vorherige Regelung in der Apothekenbetriebsordnung, die auf das Ladenschlussgesetz des Bundes Bezug nahm, bevor die Föderalismusreform das Ladenschlussrecht in die Hände der Länder legte.
Die endgültige Klärung dieser Rechtsfrage obliegt nun möglicherweise dem Bundesgerichtshof, da das Oberlandesgericht die Revision zuließ. Es bleibt abzuwarten, wie die höchste Instanz in diesem Fall entscheiden wird.
Digitale Gesundheitskompetenz für Senioren: Evaluierung von ‚Gesund-digital.info‘ und die Herausforderungen in der Informationslandschaft
Im Bestreben, die digitale Gesundheitskompetenz älterer Versicherter zu fördern, haben die Ersatzkassen vor etwa zwei Jahren die Website "Gesund-digital.info" ins Leben gerufen. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), das seit Anfang 2020 in Kraft ist. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Versicherten gleichberechtigten Zugang zu den Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen haben.
Die Plattform bietet älteren Nutzern leicht verständliche Informationen zur digitalen Gesundheitskompetenz. Neben gedruckten Informationsflyern präsentiert die Website multimediale Lernangebote, die die Vorteile digitaler Lösungen wie der elektronischen Patientenakte, digitaler Gesundheitsanwendungen und dem E-Rezept verdeutlichen sollen. Die Ersatzkassen betonen, dass die Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz auch einen Beitrag zur Entlastung von Arztpraxen und Apotheken im zunehmend digitalen Gesundheitswesen leistet.
Trotz dieses Ambitionsniveaus erfüllt das Angebot auf "Gesund-digital.info" in der Praxis nicht immer die Erwartungen. Die bereitgestellten Erklärungen zu Themen wie "Angebote finden und beurteilen" oder "das E-Rezept verstehen und anwenden" sind häufig kurz und simpel, ohne tiefgehende Informationen oder weiterführende Angebote. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erklärung von "Dr. Google" für die ältere Zielgruppe, wobei betont wird, dass es sich hierbei nicht um eine echte Person handelt, sondern um die Suche nach Gesundheitsinformationen im Internet.
Obwohl der Verband keine konkreten Kostenangaben macht, hebt er hervor, dass "Gesund digital" als Gemeinschaftsprojekt angelegt ist und somit kostengünstiger als separate Angebote einzelner Krankenkassen ist. Die Finanzierung für die Erstellung der seniorengerechten Internetseite stammt dabei von den Ersatzkassen selbst.
Es sei angemerkt, dass parallel dazu das Bundesgesundheitsministerium mit dem Nationalen Gesundheitsportal (NGP) ein vergleichbares, jedoch kostspieligeres Projekt ins Leben gerufen hat. Die Website "Gesund.bund.de" soll Bürgerinnen und Bürgern eine unabhängige und sichere Informationsquelle zu Krankheiten und Therapien bieten. Allerdings gibt es rechtliche Kontroversen um das Projekt, und das Oberlandesgericht Köln wird voraussichtlich Anfang Februar eine Entscheidung in zweiter Instanz verkünden.
EMA-Empfehlung: Neue Antibiotikakombination Exblifep® vor Zulassung für wirksame Behandlung von Harnwegsinfektionen und Lungenentzündungen
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat grünes Licht für die Zulassung des Antibiotikums Exblifep® gegeben, einer neuartigen Kombination aus dem bewährten Cephalosporin Cefepim und dem Betalaktamase-Inhibitor Enmetazobactam. Der Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA empfiehlt die Verwendung von Exblifep® zur Behandlung von Harnwegsinfektionen, insbesondere bei komplizierten Fällen wie Pyelonephritis.
Die Zulassungsempfehlung basiert auf den vielversprechenden Ergebnissen einer randomisierten und doppelblinden Phase-III-Studie, die gezeigt hat, dass Exblifep® in seiner Wirksamkeit mit der bekannten Kombination aus Piperacillin/Tazobactam vergleichbar ist. Diese Entwicklungen markieren einen bedeutenden Fortschritt in der Pharmazie und bieten eine effektive Option für die Behandlung von unterschiedlichen Harnwegsinfektionen.
Neben der Anwendung im Bereich der Harnwegsinfektionen plädiert das EMA-Gremium auch für die Zulassung von Exblifep® zur Behandlung von im Krankenhaus erworbenen Lungenentzündungen, einschließlich beatmungsbedingter Pneumonie. Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs unterstreicht die Vielseitigkeit und das Potenzial dieses Antibiotikums im klinischen Setting.
Sofern die EU-Kommission dem Votum der EMA zustimmt, wird Exblifep® in Form eines Pulvers zur Herstellung einer Infusionslösung auf den Markt kommen. Dieser Schritt spiegelt einen bedeutenden Fortschritt in der pharmazeutischen Versorgung wider und stellt eine vielversprechende Option für die Behandlung von bakteriellen Infektionen dar.
Cefepim, ein Cephalosporin der vierten Generation, entfaltet seine bakterizide Wirkung durch die Hemmung der Peptidoglykan-Zellwandsynthese. Die Kombination mit Enmetazobactam, das an Betalaktamasen bindet und die Hydrolyse von Cefepim verhindert, verstärkt die Effektivität des Antibiotikums.
In Bezug auf mögliche Nebenwirkungen wurden Schmerzen und Entzündungen an der Infusionsstelle, Durchfall, Hautausschlag und Kopfschmerzen am häufigsten beobachtet. Diese Erkenntnisse bieten eine umfassende und neutrale Übersicht über Exblifep®, seine Anwendungsbereiche und potenzielle Auswirkungen auf die klinische Praxis.
Debatte um Impfstoffbewertung: CSU-Gesundheitsexperte fordert Anpassung an Virusvarianten
Der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger hat in einem aktuellen Statement die Ständige Impfkommission (STIKO) scharf kritisiert und eine umfassende Anpassung ihrer Impfstoffbewertung an verschiedene Virusvarianten gefordert. Pilsinger äußerte Bedenken, dass das gegenwärtige Standardverfahren der STIKO, insbesondere bei rasch mutierenden Viren wie Influenza und Covid-19, als "fahrlässig" einzustufen sei. Während einer Fragestunde im Bundestag am 17. Januar betonte der Politiker, dass die STIKO trotz der dynamischen Natur bestimmter Viren an ihrer Standardvorgehensweise, Schema F, festhalte.
Pilsinger argumentierte, dass diese Praxis im Gegensatz zu Expertenmeinungen stehe, welche dazu rieten, bei schnell mutierenden Erregern verstärkt auf Daten aus dem klinischen Versorgungsalltag zurückzugreifen. Er forderte eine flexiblere und anpassungsfähigere Herangehensweise der STIKO, um auch die Besonderheiten von innovativen Impfstoffen angemessen zu berücksichtigen.
In einer schriftlichen Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wies BMG-Staatssekretär Edgar Franke die Kritik zurück. Franke betonte, dass das Standard Operating Procedure (SOP)-Verfahren der STIKO bereits die Einbeziehung von Real-World-Evidenz-Studien vorsehe. Er erklärte, dass die STIKO sowohl randomisierte klinische Studien (RCTs) als auch nicht-RCTs, die oft als Real-World-Evidence-Studien gelten, bei ihrer Bewertung berücksichtige.
Franke fügte hinzu, dass die meisten von der STIKO empfohlenen Impfstoffe auf solchen Real-World-Evidence-Studien basierten. Dennoch müssten Studien mit einem hohen Verzerrungsrisiko bei der Bewertung eines Impfstoffs möglicherweise ausgeschlossen werden, um Verzerrungen in der Bewertung zu verhindern – ein internationaler Standard, der der Sicherstellung der Wirksamkeit dient.
Trotz dieser Erklärungen beharrt Pilsinger darauf, dass die STIKO nur einen Teil der verfügbaren Daten für ihre Bewertungen heranziehe und bezeichnet das Verfahren als eindimensional. Er betonte, dass die STIKO flexibler und vorausschauender agieren müsse, um sicherzustellen, dass auch innovative Impfstoffe angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere sollte die Bewertung von Impfstoffen gegen schnell mutierende Viren wie Influenza und Covid-19 eine Anpassung erfahren, so der Bundestagsabgeordnete abschließend.
Streit um ambulante Versorgung: Zwischen Forderungen nach längeren Sprechstunden und Ärztekritik
Im Rahmen der aktuellen Auseinandersetzung zwischen dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Ärzteschaft in Deutschland wird die Frage der ambulanten ärztlichen Versorgung intensiv diskutiert. Der vdek präsentierte kürzlich einen Maßnahmenkatalog, der Forderungen nach einer Ausweitung der Sprechstundenzeiten beinhaltet und gleichzeitig die geplante Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen seitens der Bundesregierung ablehnt. Diese Vorschläge stoßen auf kontroverse Reaktionen seitens der Ärztevertreter.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, unterstreicht in einer Pressekonferenz die dringende Notwendigkeit einer Verbesserung der ambulanten Versorgung. Besonders die langen Wartezeiten auf einen Arzttermin und die stetig steigenden Honorare für Ärzte, die in diesem Jahr voraussichtlich die Marke von 50 Milliarden Euro erreichen werden, sind zentrale Anliegen der Kritik seitens der Krankenkassen. Elsner warnt vor den finanziellen Auswirkungen und lehnt die geplante Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen ab, da dies die Beitragszahlenden zusätzlich belasten würde.
Als Antwort auf die bestehenden Herausforderungen präsentiert der vdek einen Maßnahmenkatalog. Dazu zählt die Forderung nach einer Ausweitung der Sprechstundenzeiten für GKV-Versicherte, da der aktuelle Mindestwert von 25 Stunden pro Woche als unzureichend betrachtet wird. Der Verband spricht sich zudem gegen Komfortsprechstunden aus, bei denen GKV-Versicherte für einen zeitnahen Termin selbst zahlen, und plädiert stattdessen für gesetzliche Sanktionen in diesem Bereich. Weitere Vorschläge umfassen ein verlässliches Angebot von Telefon- und Videosprechstunden in jeder Praxis, verpflichtende Servicestandards sowie eine technische Verknüpfung zwischen Terminservicestellen und den Terminkalendern der Praxen, um die Terminvergabe zu optimieren.
Die Ärzteschaft reagiert empört auf diese Vorschläge. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert die Realitätsferne und Kaltschnäuzigkeit der Kassenfunktionäre und weist darauf hin, dass niedergelassene Ärzte bereits mit den bisher erbrachten Leistungen finanziell belastet sind. Der Virchowbund äußert sich ähnlich kritisch und sieht die Vorschläge als massive Einmischung in die Praxisorganisation sowie als Schlag ins Gesicht der Ärzte.
Die Debatte spiegelt unterschiedliche Interessen und Ansichten bezüglich der ambulanten Versorgung wider, wobei sowohl die Krankenkassen als auch die Ärzteschaft ihre Positionen vehement verteidigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion weiterentwickelt und ob Kompromisse gefunden werden können, um die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland zu optimieren.
Digitale Entlastung: Neue Gesetzesinitiative der Ampelkoalition zur Bürokratieabbau
Die Ampelkoalition in Deutschland setzt ihren Kurs zur Reduzierung der Bürokratie fort und hat einen Referentenentwurf für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, zahlreiche überflüssige bürokratische Vorgaben zu beseitigen, die sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft und die Verwaltung belasten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Digitalisierung von Prozessen, um Papieraufwand zu minimieren und Abläufe zu vereinfachen.
Der Entwurf sieht vor, Regelungen abzuschaffen, die entweder keinen berechtigten Zweck erfüllen oder bei denen der Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht. Insbesondere sollen im Handels- und Steuerrecht Veränderungen eintreten, wie beispielsweise die einheitliche Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre.
Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Akzeptanz digitaler Dokumente in Textform. In vielen Bereichen soll es künftig genügen, wenn Dokumente in elektronischer Form vorliegen. Dies betrifft unter anderem Gewerberaum-Mietverträge, bei denen E-Mails oder SMS als gültige Formen der Bestätigung gelten sollen. Auch im Handels- und Bürgerlichen Gesetzbuch sind entsprechende Anpassungen vorgesehen, ebenso wie die Zulässigkeit von elektronischen Arbeitszeugnissen.
Im Eichrecht sind ebenfalls Änderungen geplant, darunter der Wegfall der Anzeigepflicht für die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte. Des Weiteren sollen im Vereinsrecht Erleichterungen eintreten, beispielsweise die Möglichkeit, Beschlüsse ohne Versammlung der Mitglieder zu fassen, sofern alle Mitglieder ihre Zustimmung in Textform erklären.
Die Initiative zur Reduzierung der Bürokratie wurde bereits im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition festgelegt. Der vorliegende Gesetzesentwurf basiert auf zahlreichen Vorschlägen, die im Frühjahr 2023 im Rahmen einer Verbändeabfrage des Statistischen Bundesamtes von Wirtschaft und Zivilgesellschaft eingereicht wurden. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat nun die Möglichkeit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf. Das übergeordnete Ziel des Gesetzes ist es, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten.
Kommentar:
Das besorgniserregende Apothekensterben in Deutschland ist ein alarmierendes Signal für die Gesundheitsversorgung. Die drastische Schließung von Apotheken in allen Bundesländern erfordert nicht nur eine umgehende Reaktion der Regierung, sondern auch eine tiefgreifende Überprüfung der politischen Entscheidungen im Gesundheitswesen. Die ABDA appelliert zu Recht an die Bundesregierung, jedoch ist eine transparente Diskussion und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure entscheidend, um nachhaltige Lösungen zu finden und die flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Die aktuelle Kontroverse um die Abda-Kampagne "How to sell drugs offline (fast)" verdeutlicht nicht nur interne Uneinigkeiten in der Apothekenbranche, sondern lenkt auch von drängenden finanziellen Herausforderungen ab. Statt kontroverse Kampagnen sollten die Apothekerverbände ihre Energie darauf konzentrieren, die stagnierende Vergütung anzugehen und die finanzielle Belastung der Apotheken zu erleichtern, um die Zukunft der Branche zu sichern.
Die Einführung des E-Rezepts im Gesundheitswesen zeigt positive Fortschritte, ermöglicht jedoch noch nicht allen Kostenträgern eine reibungslose Nutzung. Während Berufsgenossenschaften und Unfallkassen grundsätzlich per E-Rezept abgerechnet werden können, besteht für die Bundeswehr, Bundespolizei und andere bestimmte Kostenträger weiterhin die Notwendigkeit von Papierrezepten. Herausforderungen in der korrekten Umsetzung, insbesondere bei der Eingabe des Kostenträgers, erfordern möglicherweise Software-Updates. Die Anpassung dieser digitalen Prozesse wird entscheidend sein, um eine effiziente und einheitliche Nutzung des E-Rezepts sicherzustellen.
Die Diskussionsveranstaltung der SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz in Trier verdeutlicht die anhaltenden Herausforderungen im Gesundheitssektor, insbesondere für Apotheken. Verena Hubertz betont die Bedeutung dieser Einrichtungen im Gesundheitssystem und kündigt eine geplante Reform der Apothekenvergütung an. Matthias Mieves unterstreicht das langfristige Interesse an einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung und verteidigt die Eckpunkte der Apothekenreform, darunter die schrittweise Senkung des Zuschlags zugunsten eines höheren Fixums. Die Diskussionsergebnisse werden voraussichtlich Einfluss auf die politischen Aktivitäten der Teilnehmer nehmen. Mieves reagiert positiv auf Lauterbachs Pläne und weist kritische Fragen zur aktuellen Lage mit Verweis auf ABDA-Statistiken zurück.
Die erweiterte Indikation für Aarane N markiert einen bedeutsamen Schritt in der pharmazeutischen Behandlung von Atembeschwerden. Die Möglichkeit, dieses Medikament nicht nur bei Asthma, sondern auch zur Akutbehandlung und vorbeugenden Anwendung einzusetzen, eröffnet neue Perspektiven. Die klaren Anwendungshinweise für das Beratungsgespräch und die synergistische Wirkung von Natriumcromoglicat und Reproterolhydrochlorid machen Aarane N zu einer effektiven Option für Patienten mit plötzlichen Atemproblemen.
Die Initiative der Ersatzkassen, älteren Versicherten die digitale Gesundheitskompetenz näherzubringen, ist lobenswert. Die Website "Gesund-digital.info" bietet leicht verständliche Informationen, doch die Umsetzung scheint noch nicht den Ansprüchen zu genügen. Es bleibt abzuwarten, ob die Plattform in Zukunft tiefergehende und umfassendere Inhalte bereitstellen wird. Die Kostenfrage bleibt offen, doch die Betonung auf Gemeinschaftsprojekte zeigt zumindest einen kosteneffizienten Ansatz. In Anbetracht paralleler Projekte wie dem Nationalen Gesundheitsportal sollten jedoch die rechtlichen Herausforderungen genau beobachtet werden, um eine nachhaltige und rechtlich stabile Informationsquelle zu gewährleisten.
Die Zulassungsempfehlung der EMA für Exblifep®, eine innovative Antibiotikakombination, stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. Die vielversprechenden Ergebnisse in der Behandlung von Harnwegsinfektionen und im Krankenhaus erworbenen Lungenentzündungen unterstreichen das Potenzial dieses Medikaments. Die Kombination aus Cefepim und Enmetazobactam bietet eine wirksame Strategie gegen bakterielle Infektionen. Eine positive EU-Kommissionsentscheidung könnte die Markteinführung dieses vielversprechenden Medikaments ermöglichen.
Die Forderung von CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger nach einer Anpassung der Impfstoffbewertung der STIKO an verschiedene Virusvarianten wirft wichtige Fragen auf. Während Pilsinger das gegenwärtige Verfahren als "fahrlässig" kritisiert, betont das BMG, dass die STIKO bereits Real-World-Evidence-Studien in ihre Bewertung integriert. Die Debatte verdeutlicht die Balance zwischen Standardisierung und Flexibilität im Umgang mit sich rasch entwickelnden Gesundheitsszenarien. Eine sorgfältige Abwägung zwischen wissenschaftlichen Standards und der Notwendigkeit, auf dynamische Bedrohungen einzugehen, bleibt entscheidend.
Die aktuelle Kontroverse zwischen dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Ärzteschaft über die ambulante ärztliche Versorgung spiegelt die Herausforderungen im Gesundheitssystem wider. Während der vdek auf Maßnahmen wie eine Ausweitung der Sprechstundenzeiten drängt, stoßen diese Forderungen bei Ärztevertretern auf scharfe Kritik. Die Debatte verdeutlicht die Spannungen zwischen Kostendruck und der Notwendigkeit, die Patientenversorgung zu verbessern. Eine ausgewogene Lösung ist entscheidend, um sowohl die Belange der Ärzte als auch die Bedürfnisse der Versicherten angemessen zu berücksichtigen.
Der vorgelegte Entwurf für das vierte Bürokratieentlastungsgesetz der Ampelkoalition signalisiert einen begrüßenswerten Schritt zur Modernisierung und Vereinfachung bürokratischer Prozesse. Die Fokussierung auf die Digitalisierung und die Akzeptanz elektronischer Dokumente in Textform verspricht nicht nur eine Effizienzsteigerung, sondern auch eine Reduzierung von Zeit- und Ressourcenaufwand. Die geplanten Anpassungen im Handels- und Steuerrecht sowie im Vereinsrecht zeigen eine praxisorientierte Ausrichtung. Ein gelungener Schritt in Richtung zeitgemäßer Verwaltung und einer entlasteten Bürgerschaft.
Insgesamt verdeutlichen die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen die dringende Notwendigkeit einer ganzheitlichen und kooperativen Herangehensweise, um die Herausforderungen zu bewältigen und eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung für alle Bürger sicherzustellen. Nur durch eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten können nachhaltige Lösungen gefunden werden, die die Bedürfnisse der Bevölkerung ebenso wie die Belange der Gesundheitsdienstleister angemessen berücksichtigen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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