Kein Zuschuss für Abiball

Kosten für den Abiball müssen vom Jobcenter nicht bezuschusst werden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechend Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Der Anspruch scheitere bereits daran, dass es sich um einmalig auftretenden Bedarf handele (Az.: L 6 AS 1953/18 NZB).

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