Zum Jahreswechsel haben sich die Beitragsbemessungsgrenze und der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht. Dies hat positive Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung (PKV), erklärt die uniVersa. Generell übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags in der PKV. Allerdings gelten hier Höchstgrenzen. Diese wurden ab Januar um 17,77 Euro auf 421,76 Euro pro Monat in der Krankenversicherung erhöht. PKV-Versicherte, die ihren Arbeitgeberzuschuss noch nicht voll ausgeschöpft haben, können ihren Versicherungsschutz zum Beispiel um einen Beitragsentlastungstarif aufstocken. Damit erhalten sie im Alter eine garantierte Beitragsermäßigung und können ihren späteren Krankenversicherungsbeitrag auf bis zu null Euro im Monat reduzieren. Die Hälfte des Beitrags für den Beitragsentlastungstarif trägt bis zu den Höchstgrenzen der Arbeitgeber. Das ist für viele PKV-Versicherte eine der besten Altersvorsorgemöglichkeiten, so die uniVersa. Über ihren modifizierten Beitragsentlastungstarifrechner kann man sich auch ausrechnen lassen, wie viel zusätzliche Steuerersparnis dies voraussichtlich bei der nächsten Einkommensteuererklärung bringt. Die spätere Leistung zur Beitragsentlastung im Alter bleibt steuerfrei.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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