„Wir stimmen mit der DKG in der Einschätzung überein, dass die durch das BMG derzeit vorgesehene Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung für die Krankenhäuser ihre Ziele nicht erreichen kann. Die Vorhaltefinanzierung an Fällen auszurichten bringt nur Bürokratie, aber keine Effekte zur Mengendämpfung und Leistungskonzentration. Wenn das so umgesetzt wird, werden die Erlöse der Kliniken weiter stark von der Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten abhängen. Die heute von der DKG vorgestellten Analysen zeigen die Fehleranfälligkeit der Fallzahl-Orientierung überdeutlich.
Besonders kontraproduktiv sind die Ausgleichsverfahren für über- und unterzahlte Vorhaltebudgets, die bei einer fallbezogener Abfinanzierung zwangsläufig mit allen Krankenhäusern erfolgen müssten. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für eine fallunabhängige Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung ein. Statt der Orientierung am Fall sollte die Finanzierung bedarfs- und aufwandsgerecht erfolgen. Dieses Vorgehen garantiert in Verbindung mit der Leistungsgruppen-Zuordnung die Konzentration bestimmter Behandlungen auf Kliniken, die die Vorgaben in Sachen Qualität erfüllen.
Bund und Länder sollten die geplanten Finanzierungs-Regelungen in ihren weiteren Verhandlungen an diesem Punkt nachbessern. Sie sollten zu konstruktiven Beratungen zurückkommen und die Reform jetzt schnell zum Abschluss bringen, um die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser finanziell zu stabilisieren und die qualitätsorientierte Zentralisierung der stationären Versorgung voranzubringen.“
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